Hallo Community, in der Vergangenheit habe ich als Hobby ein spezielles CAD System entwickelt. Jetzt bin ich dabei, mich freiberuflich selbstständig zu machen und dieses Programm bildet eine Basis dieser Tätigkeit. Meine Fragen dazu:
* welche Möglichkeiten gibt es, dieses immaterielle Wirtschaftsgut steuerwirksam (i.e. steuersparend) einzubringen (ich bilanziere nicht, mache nur EÜR, bin aber Umsatzsteuerpflichtig).
* Welche Maßstäbe zur Berechnung des Wertes akzeptiert das Finanzamt (z.B. EUR pro Line of Code, wenn ja, wieviel?)
Funktioniert z.B. Folgendes: Ich verkaufe als Privatmann die SW an mich selber als Freiberufler und schreibe dann den Kaufpreis ab? Gibts noch effektivere Möglichkeiten?
Hallo,
ein Rechtsgeschäft mit sich selber ist nach BGB nicht möglich.
Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter können nach dem Einkommensteuergesetz nicht aktiviert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
einem Berater beim IHK nachfragen oder ein (gutes) Steuerberater nachfragen.
Sorry ,keine Ahnung.
Gruß Claus
Hallo
Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen sorry
LG Mausi123
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
Hallo,
m.E. können selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter bei Bilanzierden nicht aktiviert werden.
Bei § 4 III EStG gilt dieser Grundsatz m.E. auch.
Hallo,
Leider kann ich ihnen da auch nicht weiterhelfen.
Gruß
monika61
selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter dürfen nicht abgeschrieben werden, ist ungerecht, aber da schaut jedes Finanzamt gleich drauf
Hallo,
leider kann ich Dir nicht fundiert weiterhelfen.
Dein letzter Gedanke des Verkaufes erscheint mir ohne Prüfung gangbar; Steuerpflicht im privaten Bereich !!!
Wertnachweis für Afa im Geschäft !!!
Steuerberater fragen.
MfG
Stefan Seidel
Tut mir leid da kann ich leider nicht weiterhelfen