Normalerw. nicht, aber…
Hallo Zusammen,
ich stehe jetzt hier vor einer Zwickmühle…
Ich hatte vor dieses Wintersemester mit dem Studium an einer
FH zu beginnen.
Ich habe an mehrere FH´s wegen Zulassungsbeschränkungen mich
beworben.
Das ist okay, bewerben kann man sich an allen Hochschulen gleichzeitig und sollte das bei zulassungsbeschränkten Fächern auch tun.
Jetzt habe ich auch Zulassungsbescheide bekommen…
Leider sind die Immatrikulationsfristen sehr „knapp“.
Meine Primäre Wahl-FH hat sich allerdings noch nicht mit einem
Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid gemeldet.
Laut Informationen von der FH habe ich auch keine Hoffnungen,
dass ich noch innerhalb der Fristen der anderen FH´s einen
Bescheid erhalte…
Jetzt kommt meine Frage: Kann ich mich eventuell in einer der
anderen FH´s zur Absicherung immatrikulieren und dann
eventuell das Studium doch an meiner Primärwunsch-FH beginnen?
Ja, aber nicht indem du dich an mehreren Hochschulen immatrikulierst (das geht nämlich gar nicht), sondern sicherheitshalber zunächst an Wunschfh Nr. 2. Solltest du dann einen positiven Bescheid bekommen von Wunschfh Nr. 1, so musst du dich exmatrikulieren an Wunschfh Nr. 2 (könnte sein, das die den Semesterbeitrag behalten), um dich bei Wunschfh Nr. 1 immatrikulieren zu können (wo du eben schlimmstenfalls den Semesterbeitrag noch einmal entrichten musst.). Wunschfh. Nr 1 wird nämlich die Exmatrikulation von Nr. 2 verlangen, bevor sie dich einschreibt.
Zumindest ist das in Rheinland-Pfalz und an Unis so, wo ich als Studienberaterin (an einer Uni) arbeite. An mehreren Hochschulen kann man hier nur innerhalb eines Verbundsystems eingeschrieben sein, u.z. auf begründeten Antrag (mit anderer Zielsetzung als deiner, also wären deine Gründe keine Gründe), wobei aber eine Hochschule sozusagen deine Heimathochschule wäre und du die andere nur sporadisch für einzelne Kurse aufsuchen würdest. Wie gesagt, die Verbundsysteme haben eine ganz andere Zielsetzung und helfen dir bei deinem Problem auch nicht weiter.
Erkundige dich doch einfach bei deiner Wunschfh Nr. 1, wie die das handhaben. Mich würde es wundern, wenn es dort anders abliefe. In jedem Falle, wäre obiges Verfahren auch für FHs logisch und sinnvoll, weil du ja sonst gerade für ein zulassungsbeschränktes Fach mind. einen Platz zuviel blockieren würdest. Wenn du dich aber an FH Nr. 2 wieder exmatrikulierst, kann dort jemand nachrücken.
MfG
Susanne Mensah
Hoffe ihr könnt mir Info´s geben…
Gruß Mike