Immatrikulation trotz Hartz IV?

Hallo,

man muss ja exmatrikluiert sein um Hartz IV zu beantragen.
Was passiert, wenn man sich während Hartz IV immatrikuliert, aber innerhalb der 6 Wochn exmatrikuliert und somit keine Studienleistung erbringen kann.
Was passiert mit dem Hartz IV?

Hallo,

man muss ja exmatrikluiert sein um Hartz IV zu beantragen.

Muss man nicht.

Was passiert, wenn man sich während Hartz IV immatrikuliert, aber innerhalb der 6 Wochn exmatrikuliert und somit keine Studienleistung erbringen kann.
Was passiert mit dem Hartz IV?

Wo steht denn, dass man exmatrikuliert sein muss?

Grüße

Hi
ist es nicht mehr so, dass, wer „dem Grunde nach Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz“ bekommen kann (also jeder Student - unabhängig davon, ob er BAföG bekommt oder nicht), keine Leistungen ALG2 bekommt?

„Früher“ war das so.

Gruß
HaWeThie

Hi
ist es nicht mehr so, dass, wer „dem Grunde nach Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz“ bekommen kann (also jeder Student - unabhängig davon, ob er BAföG bekommt oder nicht),

Das ist wohl der Denkfehler, dass jeder Studierende zumindest dem Grunde nach Anspruch darauf hätte. Wenn dem so wäre. bräuchte j im BaföG nicht definiert werden, wer alles Anspruch hat oder nicht. Dann würde da einfach stehe: alle Studierenden. So gibt es eine Altersgrenze, auch die individuelle Eignung muss nachgewiesen werden. Daneben wird auch nicht jedes Studium gefördert. Gibt also durchaus Studierende, die schon dem Grunde nach keinen Anspruch auf BaföG haben.
keine Leistungen ALG2 bekommt?
Daneben gibt es wie immer xundneunzig Ausnahmen, wo es dann doch was gibt.
Also wird man das nur bei Kenntnis der konkreten Umstände halbwegs beurteilen können, wobei ich gerne annehme, dass das ALG-2-Amt da grundsätzlich eher zu grundsätzlichen Ablehnung neigt, während das Antragsteller und vielleicht auch Sozialrichter in den konkreten Fällen immer wieder anders bewerten.

Grüße

Hi,

ich verstehe nicht… Da bekommt also jemand Hartz IV, und entscheidet mal so fröhlich von der Leber weg, sich zu immatrikulieren. Was sollte denn das Ziel sein? Einen Studienabschluss zu erwerben? Oder Vergünstigungen (Semesterticket, Studentenausweis) bekommen? Und war das mit dem zuständigen Fall-Mänätscher abgesprochen?

Und was führte zu dieser schnellen Exmatrikulation? Ich meine, weder wenn man einen Studienabschluss anstrebt noch wenn man den Studentenausweis möchte exmatrikuliert man sich doch nach 6 Wochen wieder.

Da scheint also eine relevante Information zu fehlen :wink:

*wink*

Petzi

Hallo,
danke für die Antworten.
Ich war beim Arbeitsamt, es ist tatsächlich so, dass man NICHT studieren darf und Hartz IV erhalten darf. Entweder Bafög oder ein Bildungskredit. Ich weiß nicht, was früher war, heute hat man Anspruch auf hartz IV NACH Studienenden.
Was der Grund für sowas sein könnte? Das man mit dem Studium fertig ist, aber für die Zeugnisübergabe scheinbar immatrikuliert sein muss (was ein halbes Jahr nach der letzten leistung ist). Und wenn man kaum Geld zu leben hat, kein Bafög erhält, dann ist man um jede Woche hartz IV dankbar

Hi Hody,

ah, okay, dann nehme ich den einen oder anderen meiner implizierten Vorwürfe zurück :wink: Wir haben da also jemanden, der seine Abschlussarbeit abgegeben hat, aber das offizielle Zeugnis noch nicht erhalten hat, richtig?

Und nun endet das Bafög (oder hat geendet? zu wann?) und der jemand möchte nun Hartz IV bekommen, obwohl noch Student (da immatrikuliert)? Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Darf ich auch indiskreterweise fragen, ob der Studienabschluss ein eher „brotloser“ ist oder wie die Chancen auf einen Job stehen? Darf ich weiters fragen, ob unser jemand eine Nebentätigkeit (aka 400-Euro-Job) erwogen hat? Oftmals bieten sich hier ja Hiwi-Jobs an der Uni an oder auch die klassischen Studentenjobs. Damit sollte man doch die Zeit bis zum „richtigen“ Job überbrückt kriegen, oder?

*wink*

Petzi

Es geht um „dem Grunde nach“ - und der Grund für Studentenbafög ist das Studium.
Dass danach noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Einkommen, Alter, Leistung…) hat damit erst mal nichts zu tun.
Im alten, nicht mehr existierenden, BSHG war das so geregelt - und ich kann mir nicht vorstellen (da müsste ich jetzt suchen) dass das im entsprechenden Teil des SGB anders steht.

Hallo,

alles zu Studium und Alg2 ist hier hübsch zusammengefasst: http://www.bafoeg-aktuell.de/magazin/hartz-iv-fuer-s…

Im Beispielsfall sollte man m.E. so argumentieren: Wenn man nur immatrikuliert ist, um das Zeugnis entgegennehmen zu können, tatsächlich aber gar nicht studiert, steht man trotz Immatrikulation voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Gruß

=^…^=

Hallo

Im Beispielsfall sollte man m.E. so argumentieren: Wenn man nur immatrikuliert ist, um das Zeugnis entgegennehmen zu können, tatsächlich aber gar nicht studiert, steht man trotz Immatrikulation voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Und angenommen man hätte die Regelstudienzeit schon überschritten, dann hätte man auch dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf Bafög.

Viele Grüße

der „Grund“ für BAföG ist das Studium - unabhängig davon, ob man nebenher Millionär ist oder so fleißig, dass man schon seit 26 Semester studiert.

Hallo Petzi,
genau so sieht es aus.
Wenn dies möglich wäre, würde ich das tun. Ich habe zuvor immer als Hiwi gearbeitet, aber von 200 Euro monatlich lässt sich keine Miete und kein Lebensunterhalt finanzieren. Die Chancen auf einen Job stehen gut, aber eine Jobsuche dauert nunmal. Hartz IV ist eine Notlösung, um sich über Wasser zu halten während der Jobsuche,die ca. n halbes Jahr dauert im Durchschnitt bei uns.
Von 400 Euro lässt sich nicht einmal Miete, Nahrung und der Krankenkassenanteil (ich bin über 28) zahlen.

Hallo

Im Beispielsfall sollte man m.E. so argumentieren: Wenn man nur immatrikuliert ist, um das Zeugnis entgegennehmen zu können, tatsächlich aber gar nicht studiert, steht man trotz Immatrikulation voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Und angenommen man hätte die Regelstudienzeit schon
überschritten, dann hätte man auch dem Grunde nach keinen
Anspruch mehr auf Bafög.

Überschreitung der Regelstudienzeit ist der „persönlichen Sphäre“ des Studierenden zuzurechnen und bedeutet im Sinne des SGB II keinen Ausschluss dem Grunde nach.

Da „dem Grunde nach“ semantisch unglücklich ist, sollte man bei der Interpretation Sinn und Zweck des Gesetzes, die Vorstellungen des Gesetzgebers (auch im größeren Kontext) berücksichtigen.

Eine „Alimentierung“ von „Bummelstudenten“ liegt eindeutig nicht im Sinne des Gesetzgebers; das bringt der Leistungsausschluss im BAföG zum Ausdruck; diesen Ausschluss durch das SGB II zu umgehen, würde das Ganze konterkarieren.

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Hallo

Überschreitung der Regelstudienzeit ist der „persönlichen Sphäre“ des Studierenden zuzurechnen und bedeutet im Sinne des SGB II keinen Ausschluss dem Grunde nach.

Wohngeld kann der Studierende aber bekommen, wenn er zu lange studiert. Habe letztens konkret von einem gehört, der in der Situation definitiv Wohngeld bekommt, außerdem steht es hier:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzie…
Und Wohngeld kriegt man auch nicht, wenn man dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hat.

Eine „Alimentierung“ von „Bummelstudenten“ liegt eindeutig nicht im Sinne des Gesetzgebers; das bringt der Leistungsausschluss im BAföG zum Ausdruck; diesen Ausschluss durch das SGB II zu umgehen, würde das Ganze konterkarieren.

Es liegt aber doch viel weniger im Sinne des Gesetzgebers, dass die Leute im 5 Semester das Studium abbrechen, nur weil sie 1 Semester zurückhängen. Im übrigen ist einer nicht automatisch ein Bummelstudent, nur weil er die Regelstudienzeit nicht packt. Der Durchschnittsstudent schafft es nicht.

Dass ein Student dann kein Hartz-4 kriegt, ist ja völlig logisch, weil er ja nicht arbeiten gehen kann. Aber Wohngeld kann er kriegen, wie schon gesagt.

Es war aber nach ALGII (im Volksmund Hartz 4 genannt) gefragt - nicht nach Wohngeld.

:wink:

Es war aber nach ALGII (im Volksmund Hartz 4 genannt) gefragt - nicht nach Wohngeld.

Nein, hier ging es um den Anspruch auf Bafög dem Grunde nach.

Und dass im Normalfall kein Alg-II-Anspruch bestehen kann, während man gleichzeitig studiert, das ist ja eh unbestritten. - Nur, der UP studiert ja eigentlich gar nicht mehr, muss nur eingeschrieben bleiben. Ein ungewöhlicher Fall, bei dem man sich die Fakten zusammensuchen muss.

Hallo, die Vorredner haben alles gesagt. Ich würde mich nur wiederholen. Autorin KamikazeKatze  hat einen, wie ich finde, gut verständlichen Link eingefügt, der § 27 SGB II gut und verständlich am praktischen Beispiel erklärt. Grundsätzlich gilt, dass die dort erwähnten Leistungen (Schüler-BAföG, Studenten-BAföG, BAB) gemäß § 7 Abs. 5 SGB II vorrangig in Anspruch zu nehmen sind und eventuell ein so genannter Mietzuschuss nach § 27 SGB II beim Jobcenter beantragen kann. Dafür kann man aktiver Student sein.
Keine Regelung ohne Ausnahme: hierzu § 7 Abs. 6 SGB II.

Bei BAföG und BAB werden Kosten der Unterkunft, also Miete, prozentual berücksichtigt und als Bedarf gewährt. Ob und in welcher Höhe steht auf dem Bescheid.

Mietzuschuss kann natürlich nur beantragt hat, wenn man tatsächlich Miete zahlen muss, also eine eigene Bude hat, in einer WG wohnt. Wohnt man bei den Eltern, wird die Gesamtmiete durch die Anzahl der Bewohner geteilt und als Bedarf zugrunde gelegt.
Hartz IV kann man auch beantragen, wenn man ein Urlaubssemester eingelegt hat.
Ob nach erfolgreichem Abschluss eine aktive Immatrikulation tatsächlich von der Uni verlangt wird… da würde ich mal im Studentensekretariat nachfragen, denn vor diesem Problem stehen ja viele Studenten und da weiß die AstA oder das Studentensekretariat Rat.