Immatrikulationsbescheinigung wird nicht geschickt

Hallo zusammen,

meine Tochter möchte von einer Uni Studiengang Kunstgeschichte/Soziologie an eine andere Uni Studiengang Kunstgeschichte/asiatische Kunst wechseln.

Sie hat der neuen Uni zugesandt was diese benötigt und ihr wurde telefonisch mitgeteilt das es kein Problem gäbe. Auf telefonischer Nachfrage nach einige Wochen zeigte sich der Ansprechpartner verwundert, das Sie noch keine Immatrikulationsbescheinigung habe. Er würde sich sogleich darum kümmern. Das war vor 4 Wochen.

Nun , die Immatrikulationsbescheinigung fehlt weiterhin. In Ihrer alten Uni ist Sie auch nicht mehr immatrikuliert. So langsam habe ich Angst das der Wechsel nicht funktioniert und sie nicht weiterstudieren kann. Das die Neue Uni sagt, sie hätte eine Frist verpasst oder sowas.

Ist meine Angst begründet oder kann Sie auch ohne Imma studieren ?

Beste Grüße
Abacuss

Die Bescheinigung ist der formale Nachweis der Immatrikulation. D.h. auch ohne diesen Nachweis kann die Immatrikulation natürlich erfolgreich gewesen sein. Nur hat man dann halt nichts in der Hand, um dies nachweisen zu können. Insoweit sollte die Tochter!!! da am Ball bleiben. Wer studiert ist alt und intelligent genug, sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern (und ggf. auch die Konsequenzen zu tragen, wenn dies vernachlässigt wird).

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…ist auch meist der Nachweis, dass man die Semestergebühren bezahlt hat. Hat sie?

Mir kam da gerade noch das Stichwort „Versicherungsnachweis“ in den Sinn.

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Das mag jetzt kleinkariert klingen, aber bitte mal meine Antwort genau lesen: Die Zahlung der Semestergebühr ist Voraussetzung für die Immatrikulation, genau wie der von @C_Punkt genannte Versicherungsnachweis. D.h. ohne diese beiden (und weitere Voraussetzungen) keine Immatrikulation.

Mit erfolgreicher Immatrikulation besteht zwar dann Anspruch auf einen entsprechenden Nachweis im Sinne der Immatrikulationsbescheinigung. Deren Fehlen bedeutet aber nicht, dass jemand nicht immatrikuliert ist. Er/sie hat dann einfach nur noch nichts zum Nachweis in der Hand. D.h. die beiden Dinge muss man trennen. Wobei man bei Ausbleiben der Bescheinigung nicht nur bzgl. der Bescheinigung nachhaken sollte, sondern sich auch vergewissern sollte, dass die Immatrikulation selbst erfolgreich war. Da gibt es hier aber zumindest die telefonische Bestätigung.

Eben.

Genau.

Die kann ich hier aber nicht erkennen. Ich lese hier nur:

Das kann alles und nichts bedeuten, es ist nicht mal klar, zu welchem Zeitpunkt diese Aussage stattfand. Ich weiß nicht mal, wer

sein könnte.