Immbobilienwert bei eingetragenem Wohnrecht

Hallo und Guten Tag

Folgender Fall

Person A hat eine „alte“ Immobilie geerbt. Da A selbstständig ist (und somit auch mit seinem Privatvermögen haftet) überschreibt A diese Immobilie auf B, lässt sich aber im Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht eintragen. A und B sind seit mehreren Jahren verheiratet.
Gemeinsam wird aus diesem „alten“ Haus etwas neues, modernes geschaffen.
Nun trennen sich A und B. A zieht aus. B möchte nun diese Immobilie veräußern. Ein Gutachten sagt, dass diese (mit dem eingetragenem Wohnrecht) einen Verkehrswert von 42000,- € hat. Das Wohnrecht selbst wird mit ca. 40000,-€ bewertet.

Wenn also das Haus für etwa 80000,-€ einen Käufer finden sollte, wie wäre dann die Verteilung dieser Summe für A und B ???
Gibt es da feste Regeln ??
Ist das reine Verhandlunssache zwischen A und B ?
Die Immobilie hat ja eine Wertsteigerung erhalten. Muss es dafür so etwas wie einen Zugewinnausgleich geben ???

Hallo,

Ist das reine Verhandlunssache zwischen A und B ?

hierzu möchte ich tendieren.

Ein Wohnrecht ist nach seinem Jahreswert zu bewerten multpliziert mit der Nutzungsdauer bzw. als Anhalt gilt hier die Tabelle zu § 24 KostO. Der Jahreswert ergibt sich aus dem Wohnvorteil.

Man muss sich im vorliegenden Fall fragen ob sich für A überhaupt noch ein Wohnvorteil existiert, also on A das Recht noch ausüber kann/wird. Soweit A das Recht noch unmittelbar ausübt musst du dir über einen Verkauf ohnehin keine Gedanken machen…:wink:

Ansonsten steht es dem Verkäufer frei mit dem Wohnrechtinhaber zu feilschen.

Viel Erfolg.

ml.

grüß dich,

Wohnrecht oder Nießbrauchrecht?

Im Bekanntenkreis wurde mal darüber gesprochen. Dabei wurde gesagt, dass XY sein Wohnrecht verwirkt hat, weil er ausgezogen ist, also das Wohnrecht nicht mehr wahrnimmt. Hätte XY Nießbrauchrecht gehabt, hätte er vermieten können oder einen Ausgleich verlangen können. Keine Ahnung, ob das so stimmt.

LG, Hannelore