Immense Steuerrückzahlung wegen Elterngeld

Hallo,

ich habe 2009 für Elterngeld bezogen. Für ein halbes Jahr das komplette und für den Rest anteilig, da ich bereits wieder Teilzeit arbeiten gegangen bin und somit bereits Steuern bezahlt habe, wenn auch nur in Steuerklasse 5. Nun habe ich die Steuererklärung für 2009 gemacht und mich hat fast der Schlag getroffen. Lt. Berechnung müßten wir 2.200,00 € nachzahlen !!! Kann das sein ? Ich habe ja mit einer Nachzahlung gerechnet aber gleich soviel ? Mein Mann hat ca. 37.000,00 € brutto (also auch kein Spitzenverdiener) mit Steuerklasse 5 verdient und wir haben auch saftige Werbungskosten, da mein Mann Kraftfahrer ist und fast jeden 2. Tag mehr als 8 Std arbeitet bzw. unterwegs ist und dann immer noch diese Summe ??? Würde eine getrennte Veranlagung was bringen ?

Das kann gut sein.
Sind denn alle Fahrtwege usw, berücksichtigt? Kinder eingetragen usw,?
Und es darf ja nicht vergessen werden, dass es ja wahrscheinlich auch Mutterschaftsgeld gab, das haut auch rein.

Aber beide Steuerklasse 5 kann auch eh nicht sein.

Hallo susa1301,

das Problem beim Elterngeld ist die Progressionssteuer. Das gesamte Haushaltseinkommen für 2009 wird zusammengerechnet. Davon werden die bereits bezahlten Steuern abgezogen. Da, durch das Elterngeld das Haushaltseinkommen gestiegen ist, dafür aber keine Steuern bezahlt wurden, muß dementsprechend nachgezahlt werden. Ich kenne Eure Steuererklärung nicht, es kann schon sein, daß Ihr viel nachzahlen müßt. Der Betrag erscheint mir persönlich jetzt auch recht hoch. Vielleicht mal durch einen Steuerberater prüfen lassen und Einspruch einlegen. Eine getrennte Veranlagung ist für das Jahr 2009 zu spät. Ich weiß nicht ob man das überhaupt ändern kann wenn man sich im ersten Ehejahr für die gemeinsame Veranlagung entschieden hat. Müßtest du auch mal bei nem Steuerberater oder dem Finanzamt nachfragen.

Alles Gute

Lore

Hallo Susa,
Flgendes können Sie tun:
a) Rechnen Sie selbst nochmals nach evtl. auch mit www.einkommensrechner.bmas.de
b)Legen Sie Widerspruch ein, so dass der Antrag noch einmal geprüft werden muss.
c) Wenden Sie sich an einen Steuerberater; die Beratungsgebühren können Sie von der Steuer absetzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Herzliche Grüße und Frohes Fest, S.

Also im Rahmen der Progression kann Elterngeld schon sehr viel ausmachen! Habt Ihr Euch denn für die Werbungskosten einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen? Dann ist bereits insoweit eine Berücksichtigung der hohen Werbungskosten berücksichtigt. Dein Mann hatte also Steuerklasse V??? Und Du selbst? Wie hoch war denn das Elterngeld in 2009 insgesamt? Und wie hoch war Dein Bruttolohn? Wie hoch waren in 2009 die gezahlten Lohnsteuern?
Also wir bekommen trotz Elterngeld bei Steuerklasse IV/IV immer rund 2.000 Euro jedes Jahr zurück. Ich würde nochmal die Berechnung prüfen und mir die bereits gezahlte Lohnsteuer anschauen. Ich komme ja selbst genau vom Fach. Danach könnte ich Dir dann mehr sagen.

LG
S

Hallo,

erstmal herzlichen Dank für eure Antworten.

@fair1207: Ich hab mich bei der Steuerklasse meines Mannes natürlich vertan, er hat die Steuerklasse 3 seit der Geburt unseres Kindes ! Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte eintragen ? Hab ich noch nie was davon gehört - was bringt das ? Als wir beide noch Steuerklasse 4/4 hatten, haben wir auch immer was zurückbekommen so ca. 1.100 €. Wie gesagt, wir haben eigentlich auch hohe Werbungskosten dadurch daß mein Mann fast jeden 2. Tag länger als 8 Std. auswärts tätig ist, welche ja die Rückzahlung auch noch mindern. Aber hier nun meine Daten hoffe du kannst was anfangen damit: Also Elterngeld haben wir für 2009 ca. 9.000,00 € erhalten + ca. 1.300,00 € Mutterschaftsgeld von der KK. Ich habe brutto 9.200,00 € verdient und 1.800,00 € an Steuern bezahlt. Desweiteren ist auf meiner Lohnsteuerkarte noch ein Betrag für Zuwendung Muttschaftsgeld o.ä. in Höhe von 3.200,00 € vermerkt. Ja und mein Mann hat brutto 37.000,00 € verdient und hat 3.300,00 € Steuern bezahlt. Hoffe du kannst mir ein wenig weiterhelfen ! Vielen Dank.

Hi!

Also, Deine Angaben helfen da schon weiter und auf Grund der Steuerklasse III Deines Mannes ist eine hohe Nachzahlung schon viel wahrscheinlicher. Leider kenne ich jetzt nicht die Höhe der Werbungskosten von Dir und Deinem Mann, aber eine überschlägige Berechnung zeigt mir eine geringere Nachzahlung an. Benutz doch einfach mal folgendem Rechner im Internet: http://www.n-heydorn.de/steuer.html

Dauert höchstens 2-5 min, wenn überhaupt.

Der ist echt super und hilft mir selbst oft weiter, obwohl ich beruflich sogar an der Quelle sitze. Es spielen ja auch die Anzahl der Kinder usw. eine Rolle.

Gib mir doch mal Bescheid, ob da auch ne Nachzahlung von 2.200 Euro rauskommt. Würde mich mal sehr stark interessieren.

LG!