gibt es eine Regel, die aus versicherungstechnischen oder rechtlichen Gründen besagt, dass in einem Unternehmen am Ende des Arbeitstages kein Mitarbeiter allein im Büro zurückbleiben, also länger arbeiten darf?
Grund soll angeblich sein, dass wenn dem Arbeitnehmer x, der als letztes im Büro ist, schlecht wird oder ihm etwas zustößt, ihm dann eben niemand helfen kann. Sobald also der vorletzte AN geht muss auch der vermeintlich letzte AN seine Arbeit beenden und seinen Heimweg antreten?
ein Unternehmen wäre dann ja gezwungen, immer mindestens 3 Mitarbeiter zu haben, weil einer ja krank oder im Urlaub sein könnte und ein weiterer benötigt wird, um Hilfe leisten zu können. Das ist natürlich Blödsinn.
trotzdem würde mich einmal interessieren,ob in der Praxis Versicherungsunternehmen darauf bestehen können.
Bei Arztpraxen im Schichtbetrieb ist es zum Beispiel nicht unüblich,das sich zum Schichtende eine bestimmte Summe Praxisgebühr angesammelt hat,die in der Regel nicht den selben Abend zur Bank gebracht wird.
Schreibkräfte in Arztpraxen sind mitunter die letzten die die Praxis verlassen und sind m.E. eines gewissen Risikos ausgesetzt,wenn allein gearbeitet wird.
Was sagt die Erfahrung in deinem Fall???
Alleinarbeit ist in der Regel nicht verboten
Hallo
Es gibt besonders gefährliche Arbeiten, die nach bg-lichen Vorschriften ausdrücklich nicht allein ausgeführt werden dürfen. Büroarbeit gehört sicher nicht dazu. Sonst müsste man ja auch den Betrieb einstellen, wenn der vorgeschriebene Ersthelfer grade nicht da ist.