Immer Ärger mit dem Vermieter

Hallo,

es gibt inzwischen ja einige Rechtsurteile, welche mich nun verwirren:
starre Formulierungen zu den Schönheitsreparaturen sind unzulässen, heißt es, wenn im Feld „Sonstige Vereinbarungen“ steht: „Bei Auszug frisch tapezieren/streichen“ dann ist dies doch eine starre Frist und setzt die Schönheitsreparaturen doch außer Kraft. Stimmt das?

Außerdem sind doch Klauseln, die die Ausführungen von Schönheitsreparaturen durch einen „Fachmann“ vorgeben , unwirksam und haben zur Folge, dass gar keine Reparaturen ausgeführt werden müssen. Wenn nun im Vertrag steht: „Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit die Schönheitsreparaturen […] auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung VORNEHMEN ZU LASSEN oder vorzunehmen.“ so ist dies doch auch auch unwirksam, oder?

Vielen Dank!

FAQ-verdächtig???

Hallo,

starre Formulierungen zu den Schönheitsreparaturen sind

unzulässen, heißt es, wenn im Feld „Sonstige Vereinbarungen“
steht: „Bei Auszug frisch tapezieren/streichen“ dann ist dies
doch eine starre Frist und setzt die Schönheitsreparaturen
doch außer Kraft. Stimmt das?

***Unter starre Fristen versteht man die mietvertragliche Vereinbarung: Küche alle 3 Jahre, Wohnzimmer alle 4 Jahre, etc…

Außerdem sind doch Klauseln, die die Ausführungen von
Schönheitsreparaturen durch einen „Fachmann“ vorgeben ,
unwirksam

*** So nicht so leicht, wenn es z.B. um „hochwertige Stuckarbeiten“ handelt und die Gefahr besteht, dass bei unsachgemäßer Arbeiten…
aber bei üblichem Tapezieren und pinseln ist die „Fachmann-Klausel“ unwirksam…

und haben zur Folge, dass gar keine Reparaturen

***
Reparieren und Renovierung sind schon unterschiede, Reparaturen dürfen auf den Mieter nicht umgelegt werden, wohl aber die Renovierungen,…

ausgeführt werden müssen. Wenn nun im Vertrag steht: "Der
Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit die
Schönheitsreparaturen […]

***Was sollen denn Schönheitsreparaturen sein? Was wird da repariert? Gemeint ist wohl die Renovierungen, aber da ist klar definiert, was eine Renovierung und was Reparaturen sind, bei Tante google einmal beide Begriffe eingeben,…

auf eigene Kosten in

fachhandwerklicher Ausführung VORNEHMEN ZU LASSEN oder
vorzunehmen." so ist dies doch auch auch unwirksam, oder?

***Es gibt da ganz wenige Ausnahmen, wo das zulässig wäre, wie bereits weiter oben beschrieben, bei durchschnittlichen Wohnungen wäre dies durchaus unwirksam.

lG

Vielen Dank!

auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung VORNEHMEN ZU LASSEN oder vorzunehmen." so ist dies doch auch auch unwirksam, oder?
***Es gibt da ganz wenige Ausnahmen, wo das zulässig wäre, wie bereits weiter oben beschrieben, bei durchschnittlichen Wohnungen wäre dies durchaus unwirksam. mehr…

Was ist daran unwirksam bzw. was wären die Ausnahmen? Da steht doch klar und deutlich, dass die Arbeiten auch selbst ausgeführt werden dürfen. Und „fachhandwerkliche Ausführung“ bedeutet halt auch, dass sie von einem Laien ausgeführt werden dürfen, so er es denn in einer fachgerechten Machart kann.

vnA

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ausgeführt werden müssen. Wenn nun im Vertrag steht: "Der
Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit die
Schönheitsreparaturen […]

***Was sollen denn Schönheitsreparaturen sein? Was wird da
repariert? Gemeint ist wohl die Renovierungen, aber da ist
klar definiert, was eine Renovierung und was Reparaturen sind,

Meine Güte, das Wort Schönheitsreparaturen ist schon jahrzehnte ein feststehender Begriff im Mietrecht.
So etwas weisst du nicht und gibst trotzdem Antworten in einem Expertenbrett zum Thema Mietrecht?

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Als starre Frist sehe ich das nicht. Allerdings dürfte diese Formulierung trotzdem unwirksam sein, da sie den tatsächlichen Zustand der Wohnung unberücksichtigt lässt und in jedem Fall eine Auszugsrenovierung verlangt. Das benachteiligt den Mieter unangemessen.
Gruß florestino

Meine Güte,
stelle Dir vor, es gibt User, die noch nicht „Jahrzente“ Mieter sind und Begriffe auch verwechseln und das muß ich Dir mitteilen?

Meine Güte, das Wort Schönheitsreparaturen ist schon
jahrzehnte ein feststehender Begriff im Mietrecht.
So etwas weisst du nicht und gibst trotzdem Antworten in einem
Expertenbrett zum Thema Mietrecht?

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Meine Güte,
stelle Dir vor, es gibt User, die noch nicht „Jahrzente“
Mieter sind und Begriffe auch verwechseln und das muß ich Dir
mitteilen?

mein güte,
stell dir vor, es gibt user, die kennen noch nicht mal die grundbegriffe und spielen sich hier als experten auf.
und das sollte man den armen fragestellern mitteilen, die sich unter umständen auf derart unqualifizierten unsinn verlassen.

noch nie gedanken darüber gemacht, dass das außer vielleicht deinem unterbelichteten selbstbewusstsein genau gar niemandem irgendwas nutzt?

verzieh dich gefälligst in deine ecke und lies erst mal ein paar jahre hier mit, bevor du die finger auf die tastatur legst!

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