^Hallo ich wollte wissen ob wirklich immer der auffahrende schuld ist
Beispiel.
wenn der vorraus fahrende eine vollbremsung macht weil ein Taxi fahrer sein weg schneidet ohne zu blinken und der dem hinter herfahrende aus Gründen wie Regen und straßen verhältnissen wie das gefälle der straße richtung der fahrbahns ist nicht zum stehen kommen kann obwohl er ein langseme geschwindigkeit hat und obwohl er halt wegen wetterbedingungen 7meter lang auf das vordere auto rutscht.
Würde bei so einem fall nicht auch der Taxi fahrer die schuld tragen.
Müssen alle auffahunfälle verursacht von taxi fahrern der jenige selbst zahlen???
Oder gibt es einen Paragraphen der einem Hilft.
Bei einer Reportage sagte man mal das es auch ausnahmen gibt…
stimmt das? wenn ja welche.
…
hinter herfahrende aus Gründen wie Regen und straßen
verhältnissen wie das gefälle…
Dann war das nicht angepaßte Geschwindigkeit. Wenn vor dem Vorherfahrenden ein Kind auf die Straße gelaufen wäre, hätte man auch Bremsen können müssen.
Eine (geringe) Mitschuld könnte es geben, weil man nicht ohne Grund plötzlich bremsen darf. Das möge aber ein Richter anhand aller Daten zum Fall entscheiden.
Stimmt schon. Aber Wenn es ein kind wäre hätte man es auch gesehen.
Ein bremsendes auto das kommt nicht mal von eben vom bürgersteig erst angelaufen. Wenn ein kind auf die str läuft dann soll halt mal die mutter besser aufpassen.
Und wenn jeder mensch bei nässe und gefälle der str sich auf alles konzentreieren kann dann würde es keine sonderschulen geben.
Wenn ein kind auf die str läuft
dann soll halt mal die mutter besser aufpassen.
Nein, der Autofahrer hat gefälligst darauf aufzupassen. Er hat nämlich jederzeit mit so etwas zu rechnen und muss dann entsprechend reagieren. Und selbst wenn er all das tut und trotzdem das Kind umnietet, bekommt er noch einen Teil Schuld, allein weil er im Auto sitzt. Man nennt das „Gefährdungshaftung“.
Und wenn jeder mensch bei nässe und gefälle der str sich auf
alles konzentreieren kann dann würde es keine sonderschulen
geben.
Aber selbst die geben Deutschunterricht, oder? Naja, egal. Wer sich bei Nässe und Gefälle nicht auf den Straßenverkehr konzentrieren kann und auch bei plötzlich bremsenden Fahrzeugen oder aus dem Nichts erscheinenden Kindern adäquat reagiert, der ist nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen und sollte es besser lassen.
Es ist völlig richtig, daß in Extremsituationen immer was passieren kann, selbst wenn man alle Regeln befolgt und vollkommen richtig reagiert. Aber das, was Du beschreibst, ist Alltag und trivial und keine Extremsituation.
Eine (geringe) Mitschuld könnte es geben, weil man nicht ohne
Grund plötzlich bremsen darf.
Hallo,
das verstehe ich nicht, der Taxifahrer hat doch hier die Unfallursache gesetzt?! Ich sehe da eher ein 50:50 zw. Taxi und Auffahrendem. Die genaue Quote hängt natürlich vom individuellen Sachverhalt ab.
Die genaue Quote hängt natürlich vom
individuellen Sachverhalt ab.
Voraussagen kann man da wirklich wenig, ohne den gesamten Sachverhalt zu kennen. Ich persönlich würde aber den größeren Fehler so gut wie immer beim Auffahrenden sehen, wenn wir mal Vorsatz und/oder Versicherungsbetrug weglassen.
Nein, auch der Autofahrer der ein Kind anfährt ist nicht immer
schuld.
Einem Kumpel von mir ist es vor ca. einem Jahr passiert :
Er fuhr mit ca. 15 km/h durch ein Wohngebiet (er hatte Kinder gesehen
und deshalb verlangsamt) als ihm ein Kind (8 Jahre) auf einem
Kickboard vor das Auto „schoss“, direkt aus einer Einfahrt raus,
die dank Hecke nicht einsehbar war. Das Kind ist ihm dann gegen den
Türrahmen geknallt und brach sich den Arm.
Im Verfahren wegen fahrlässiger KV wurde er freigesprochen, da, egal was mein Kumpel gemacht hätte, es in jedem Fall zu dem Unfall gekommen
wäre. Selbst wenn er ohne Reaktionszeit sofort angehalten hätte wäre
ihm das Kind ins Auto gefahren, dann eben in den Kotflügel.
Er hat es mir dann so erklärt : Du wirst freigesprochen, wenn du
dich a) vollkommen angemessen verhälst (Geschwindigkeit etc) und wenn
b) nichtmal ein Roboter den Unfall verhindern könnte.
Ja, natürlich ist der jenige so gehsehen schuld. Aber im ernst, dann fahre ich auch jetzt wie ein bekloppter von links nach rechts ohne zu blinken. da will ich sehen wie gut ihr auto fahren könnt.
Hätte ja auch ein Kind sein können.
Hätte auch eine Indische Kuh sein können.
Hätte auch eine sprintende Oma sein können.
Hätte auch einer aus der Psychatrie ausgebrochener sein können.
Im Verfahren wegen fahrlässiger KV wurde er freigesprochen,
da, egal was mein Kumpel gemacht hätte, es in jedem Fall zu
dem Unfall gekommen
wäre. Selbst wenn er ohne Reaktionszeit sofort angehalten
hätte wäre
ihm das Kind ins Auto gefahren, dann eben in den Kotflügel.
es geht hier nicht um Schuld im strafrechtlichen Sinn. Dafür ist in der Tat ein Fehlverhalten notwendig.
Zivilrechtlich sieht das anders aus. Zum einen wird er seinen Schaden vom Kind wahrscheinlich nicht ersetzt bekommen haben (das Kind, bzw. seine Eltern, wären dazu zumindest nicht verpflichtet gewesen), zum anderen wird er sicher zumindest einen Teil des Schadens des Kindes (z.B. Heilkosten, Sachschaden) ersetzen müssen.
Kurz: es geht nicht um Schuld sondern um die Haftung und die wird sicher nicht komplett beim Kind geblieben sein.
Auch der Taxifahrer hat Schuld an dem Unfall. Das Verhältnis von 50:50 halte ich durchaus für realistisch in diesem Beispiel. Kausal ist der Taxifahrer für den Unfall verantwortlich, allerdings muss man wie schon gesagt jederzeit vor dem Vordermann zum stehen kommen. Somit haben beide einen Fehler gemacht. Das Fahrzeug auf das aufgefahren wird hat in diesem Beispiel nichts falsch gemacht.
das bringt dir nichts. im der frage ging es darum, ob du jederzeit soviel abstand zu dem fahrzeug vor die halten musst, das du ohne unfall anhalten kannst. und da ist die antwort einfach mal ja!
und auf sowas wie schlechtes wetter, fahrbahn usw muss man als fahrer einfach achten. wenns kracht, hat man da was falsch gemacht, dabei ist es egal, ob vorne ne kuh tanzt oder ein elch singt.
was du meinst ist die strafrechtliche beurteilung und da wird der taxi fahrer in den von dir genannten fall wohl ein strafe bekommen, die aber kaum was mit dem fehler der nachfahrenden zu tun hat.
was du meinst ist die strafrechtliche beurteilung und da wird
der taxi fahrer in den von dir genannten fall wohl ein strafe
bekommen, die aber kaum was mit dem fehler der nachfahrenden
zu tun hat.
Äh, doch, genau das ist der springende Punkt: der Taxifahrer und der Auffahrer haben den Unfallschaden GEMEINSAM verschuldet, hier ist lediglich die Frage der konkreten Verteilung offen. Und ggü. dem Geschädigten haften ohnehin beide zu 100%.