Immer dies Juristendeutsch

Hallo all ihr Juristen!

Ich bin leider kein Jurist und brauche einmal bitte eine „Übersetzung“. Es gibt folgenden Leitsatz des Bundesarbeitsgerichts: “Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nur dann entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlt.“
Verstehe ich es richtig, wenn es z.B. eine tarifliche Regelung für eine Urlaubsgeldzahlung gibt der Arbeitgeber aber immer mehr Urlaubsgeld zahlt als ermüsste hieraus keine betriebliche Übung entsteht kann, weil es ja eine tarifliche Regelung gibt?

Im Voraus herzlichen Dank

Benny

Hallo,

“Ein Anspruch aus betrieblicher Übung
kann nur dann entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv-
oder individualrechtlichen Grundlage für die
Leistungsgewährung fehlt.“

Verstehe ich es richtig, wenn es z.B. eine tarifliche Regelung
für eine Urlaubsgeldzahlung gibt der Arbeitgeber aber immer
mehr Urlaubsgeld zahlt als ermüsste hieraus keine betriebliche
Übung entsteht kann, weil es ja eine tarifliche Regelung gibt?

Nein, dass ist nicht so ganz richtig. Die kollektiv-/individualrechtliche Grundlage ist vereinbart = das muss er. Was darüber ist, dafür gibts ja dann auch wieder keine Grundlage, also kann dafür auch betriebliche Übung entstehen.

Ist es nun verständlich[er]?

MfG

Beipiel:

  • Im TV geregelt -> Urlaubsgeld = 1000 €
  • AG zahlt freiwillig 1200 €

Herzlichen Dank Xolophos!

Jetzt ist der Groschen auch bei mir gefallen! War eine echt super Info!

Nochmals Danke und Gruss von

Benny