ich leide am „Karpaltunnelsyndrom“ und bin deswegen in diesem Jahr (März) schon operiert worden.
Leider hat es sich nicht wirklich verbessert sodass es sein KANN dass ich nochmal operiert werden muss.
Will ich ungern aber was will man machen…
Jetzt ist es so dass ich auf Arbeit trotzdem oft und längere Zeit dasselbe machen muss d.h. immer dieselbe Handbewegung. Wir hätten genug Abwechslungsreiche Arbeit und auch jemanden der die Arbeit machen könnte die ich momentan machen muss, nur leider konnte ich mich bisher nicht durchsetzen. Meine Hand schmerzt und ich muss die Arbeit trotzdem machen.
Meine Gruppensprecherin teilt nur mich dafür ein.
Ist das rechtens? Bitte helft mir, was soll ich tun?
Hallo
Ich kann nur raten, vom Hausarzt oder vom Facharzt(der die OP durchführte) eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, aus der hervorgeht, das bestimmte andauernde Handbewegungen nicht erfolgen dürfen. Damit dann zum „Chef“! Die Gruppensprecherin ist nicht der geignete Ansprechpartner. Kommt von oben auch nicht`s, bleibt nur der Weg zum Anwalt für Arbeitsrecht. Man hat auch die Möglichkeit, sich direkt beim Arbeitsgericht zu erkundigen.
Ist schon mal der Gedanke aufgekommen, das man Sie „loswerden“ möchte?? Wenn ja, würde ich dem Anwalt das mitteilen. Es besteht dann der Verdacht auf Mobbing.
Ich hoffe, das Ihnen diese Ratschläge weiterhelfen werden. Mehr darf ich nicht, denn das wäre „Rechtsberatung“. Und die darf nur ein Anwalt oder Steruerberater durchführen.
mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Sie helfen mir damit schon sehr weiter!
Ich habe schon überlegt ob man mich vielleicht loswerden möchte aber eigentlich kann ich mir das nicht wirklich vorstellen.
Aber man soll ja nie, nie sagen…
Stellt mir der Arzt so ohne weiteres eine solche Bescheinigung aus?
Hallo,
das ist so natürlich nicht in Ordnung, aber auch nicht so einfach.
Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber, hier vertreten durch die Gruppensprecherin, welche Arbeit man machen muß. Das kann man sich nicht selbst aussuchen, und man kann auch nicht selbst Hinderungsgründe anbringen, die dann ohne weiteres umgesetzt werden. Sonst würde das ein heilloses Durcheinander, weil ja jeden Tag jemand irgend eine Unpässlichkeit vorbringen könnte; das wäre nicht mehr zu führen.
Wenn es aber begründete Änderungswünsche gibt und die Arbeit nachvollziehbar gesundheitliche Beschwerden auslöst oder verschlimmert, greift die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Die trifft in dem Fall auch erst mal wieder die Gruppensprecherin. Sie kann sich also nicht einfach über Ihre Einwände hinwegsetzen, sondern muß Ihnen zumindest die Gelegenheit geben, Ihre Beschwerden objektiv darzulegen, zB in dem Sie ein Attest vorlegen. Oft will man eben „etwas Offizielles“ sehen. Wenn sie das nicht beurteilen kann, muß sie die Aufgabe an den nächsten Vorgesetzten weitergeben. Wer da als Vorgesetzter nicht die nötige soziale Kompetenz hat, setzt sich da gerne drüber hinweg, weil sich die Schwächeren ja nicht gut wehren können. Gibt es in Ihren Betrieb einen Betriebsarzt? Den könnten Sie aufsuchen, um ihn um eine Stellungnahme zu bitten. Oft ist der bei kleinen und mittleren Unternehmen nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich im Haus. Können Sie erfragen, zB in der Personalabteilung. Wenn Sie diese Möglichkeit nicht haben, könnten Sie noch mit dem Betriebsrat darüber zu sprechen, weil der doch mehr Einfluss hat. Aber je nach „Klima“ in der Firma kann das auch bedeuten, dass es unbequem wird. Aber das müssen Sie dann in Kauf nehmen, sonst ändert sich nichts.
Hallo,
da hilft wohl nur das Gespräch mit der Gruppensprecherin. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nur Aufgaben an den Arbeitnehmer übertragen die die Gesundheit nicht gefährden. Nun ist das zu beweisen in deinem Fall sicherlich schwierig. Gibt es in eurem Betrieb keinen Betriebsarzt? Eigentlich muss sich jeder Arbeitgeber von einem Betriebsarzt beraten lassen.(BGV A2 der jeweiligen Berufsgenossenschaft, Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG),Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbmedVV).)Dann könnte der doch mal den Arbeitsplatz begutachten und Stellung nehmen zu Arbeit und Krankheitsbild. Sonst hilft nur das Gespräch mit der Gruppensprecherin und der Hinweis auf das Krankheitsbild.
Viele Grüße
Hallo
Erklären Sie dem Arzt die Tätigkeit, die Sie ausführen müssen.Er wird dann nach medizinischen Gesichtspunkten eine Entscheidung treffen.
Viel Erfolg
mit freundlichen Grüßen
solange dem Arbeitgeber kein ärztliches Attest vorliegt ist hier alles rechtens. Vielleicht wenden Sie sich mal an Ihre Arbeitnehmervertretung, die findet bestimmt eine Lösung.