Antwort:
JA - die Bank darf das, da sie nie überprüft, ob ein Abbuchungsauftrag vorliegt - sie geht davon aus, dass alles Rechtens ist.
Abhilfe :
Der Bank schriftlich mitteilen, dass die Gesellschaft XY mit sofortiger Wirkung keine Abbuchung mehr durchführen darf.
Lastschriftverfahren:
Hier wird zwischen zwei Parteien ein Vertrag geschlossen. Die Kopie erhält die Bank nur im Fall, wenn es zu Zwischenfällen kommt. - Früher bekam die Bank IMMER den Hinweis des Kontoinhabers, dass das Unternehmen XY abbuchen darf.
Ich hoffe, dass ich etwas Licht ins Dunkel bringen konnte.
JA - die Bank darf das, da sie nie überprüft, ob ein
Abbuchungsauftrag vorliegt
Oder vielleicht eine Einzugsermächtigung?
Lastschriftverfahren:
Hier wird zwischen zwei Parteien ein Vertrag geschlossen. Die
Kopie erhält die Bank nur im Fall, wenn es zu Zwischenfällen
kommt.
Oder wenn der zahlungspflichtige Kunde die Einzugsermächtigung auch dort hinterläßt?
Früher bekam die Bank IMMER den Hinweis des
Kontoinhabers, dass das Unternehmen XY abbuchen darf.
Ganz sicher nicht, sondern nur, wenn es sich um eine Lastschrift im Abbuchungsverfahren handelte, mit denen aber der Normalbürger praktisch keine Berührungspunkte hatte. Bei Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren war die Einzugsermächtigung allenfalls (d.h. auf Verlangen) dem KI des Zahlungsempfängers vorzulegen.
Ich hoffe, dass ich etwas Licht ins Dunkel bringen konnte.
Eher nicht; Du dürftest alles nur noch schlimmer gemacht haben.