Immer noch Anwalt und Unterschlagung

Moien,

jetzt mal noch allgemeiner obwohl man ja wieder sieht am Artikel weiter unten das es sehr wohl verschiedene Regeln bei den MOD´s gibt *gg

Nehmen wir mal folgenden Konstrukt an:

Person A hatte das Glück gehabt sich vorm Arbeitsgericht von einem unseriösem (leider auch noch schlechtem) Anwalt vertreten zu lassen - dieser gehört einer Kanzlei an.
Nun hat sich ergeben, das der EX-AG so kompetent ist, daß er die Abfindung sowohl an A als auch an den Anwalt überwiesen hat. Trotz mehrmaliger Anfrage ist das Geld nie an A überwiesen worden und als A das Geld vom AG erhalten hatte forderte A „seinen“ Anwalt auf „sein“ Geld dem AG zurückzuüberweisen. Bis heute hat A keinerlei Information - trotz mehrmaliger Versuche - wo das Geld ist.

Kann es passieren, daß der EX_AG A verklagt und A Geld zurückzahlen muß obwohl A es nur einmalig erhalten hat oder hat EX_AG sich an seinen „Anwalt“ zu wenden??

Strafrechtliche Schritte sowie Info an Anwaltskammer werden von A natürlich eingeleitet der langsam sich fragt wo er einen seriösen Anwalt findet.

A hatte noch das zusätzliche Glück, das ein anderer Anwalt der Kanzlei A wegen eines Mokickkaufs vertritt. War an sich sogar rel. zufrieden (wenn man davon absieht, daß er auch wie der andere mehr geld will als vorher gesagt), doch da die Kanzlei vermutlich Mandantengelder unterschlägt muß A ihm den Fall - ist jetzt zum zweiten Mal vor Gericht und die Aktien sind eigentlich sehr gut - leider entziehen. Kann der Anwalt sich dagegen irgendwie wehren? Reicht es wenn ich das Gericht informiere oder muß der gegnerische Anwalt auch informiert werden oder muß der Anwalt alle informieren?
Muß A seine überhöhte Rechnung begleichen obwohl der begründete Verdacht (hmmm…eigentlich eher Tatsache) besteht das die Kanzlei Geld unterschlagen hat?

Und nu noch eine frage direkt zum angenommenem Fall, da A nunmehr sich selbst vertreten muß. Könnte A im Falle des „Wahlsieges“ die Fahrtkosten zum Gerichtstermin geltend machen. Wie sieht es mit Verschmutzung der Garage durch das stark ölende Mokick aus. Wie sieht es mit „Lagerkosten“ aus, da A dies Mokick nunmehr seit Monaten in der Garage unterstellen muß?

Was würdet ihr denn in diesem imaginären Fall A raten?

Gruß

Bernd
P.S.: Achso…ggf. wären entssprechende Paragraphen wünschenswert

Es gibt nichts schlimmeres für Anwälte als sachkundige Klienten.

Die dann auch noch behaupten Ihnen sei Unrecht widerfahren und Opfer einer Straftat

Zum 6ten Mal wird diese Sache von Dir aufgetischt.

Du lieber Bernd willst doch nur die Anwälte mies machen, der einzige der durchblickt bist Du. So löse Deinen Fall auch. Anderen gut zu raten kannst Du, warum funktioniert dies nicht bei Dir selber.

Daag

MOD du wolltest Johannes doch wieder sperren!!(OT)

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