Hallo,
eine Bekannte hat mir folgende, für mich unglaubliche Geschichte erzählt:
Neulich sei im TV gezeigt worden, dass gekaufte Waren IMMER innherhalb 2 Wochen zurückgegeben werden können, auch wenn in den AGB’s was anderes stehen würde. Man dürfe auch im Laden die Verpackungen aufreissen ohne Kaufzwang.
U.a. habe das TV-Team (u.a. ein Rechtsanwalt) 4 Reifen gekauft. Diese dann innerhalb der 2 Wochen herunter gefahren (mit vielen Vollbremsungen und Kavalierstarts) und dann wieder zurück gebracht. Der Händler musste diese Reifen angeblich zurücknehmen.
Ebenso könne man Unterwäsche tragen und wieder zurück bringen!?
Kann sowas wirklich sein?
Auf diese Weise könnte man doch alles, was man nur gelegentlich braucht, „ausleihen“.
Was sagt Ihr dazu?
Gruß Michael
Neulich sei im TV gezeigt worden, dass gekaufte Waren IMMER
innherhalb 2 Wochen zurückgegeben werden können, auch wenn in
den AGB’s was anderes stehen würde.
Die Wahrheit ist genau andersrum: In aller Regel, insbesondere beim Ladenkauf, besteht überhaupt kein Rückgaberecht. Ausnahmen gelten insbesondere
a) bei vertraglicher Vereinbarung (oft durch AGB) und
b) bei den meisten Fernabsatzgeschäften.
Bei vertraglicher Vereinbarung kommt es immer auf diese an; beim gesetzlichen Widerrufs- und Rückgaberecht wird die Rückgabe nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Ware beschädigt wurde, aber natürlich wird dann entsprechend weniger Geld zurückgezahlt.
Man dürfe auch im Laden
die Verpackungen aufreissen ohne Kaufzwang.
Wenn da ein Schild hängt „Öffnen verpflichtet zum Kauf“, könnte man einen Vertragsschluss konstruieren. Im Übrigen „darf“ man natürlich nicht einfach so Verpackungen aufreißen; ggf. macht man sich damit schadensersatzpflichtig.
U.a. habe das TV-Team (u.a. ein Rechtsanwalt) 4 Reifen
gekauft. Diese dann innerhalb der 2 Wochen herunter gefahren
(mit vielen Vollbremsungen und Kavalierstarts) und dann wieder
zurück gebracht. Der Händler musste diese Reifen angeblich
zurücknehmen.
Kann man so nichts zu sagen. Da fehlen Angaben.
Ebenso könne man Unterwäsche tragen und wieder zurück
bringen!?
Ganz sicher nicht: Es besteht ja kein Rückgaberecht.
Levay
OT
Ebenso könne man Unterwäsche tragen und wieder zurück
bringen!?Ganz sicher nicht: Es besteht ja kein Rückgaberecht.
Hi,
wäre doch praktisch,
nie mehr Unterwäsche waschen. 
Q-Gruß
Ebenso könne man Unterwäsche tragen und wieder zurück
bringen!?wäre doch praktisch,
nie mehr Unterwäsche waschen.
Aber dauernd ins Kaufhaus latschen und umtauschen ist auch nicht ganz ohne!