ein AN schließt mit dem AG einen Abfindungsvertrag. Im Arbeitszeugnis steht, dass es sonst zur betriebsbedingten ordentlichen Kündigung gekommen wäre.
Aufgrund der ganzen Situation sieht sich der AN dazu gezwungen, weil es dem Unternehmen immer schlechter geht und eine Besserung nicht in Sicht ist, obwohl er keinen neuen Job in Aussicht hat.
Jetzt erhält er eine dreimonatige Sperrzeit beim AlG I.
Gibt es irgendwelche Urteile, in denen in ähnlich oder gleich gearteten Fällen der AN keine Sperrzeit erhalten hat?
in unserem Unternehmen gab es auch eine solche Welle. Das wird von den Ämtern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Bei uns haben einige von einer verkürzten Sperrzeit berichtet, als Kompromiss zwischen langer und keiner Sperrzeit. Laut unseres Arbeitgebers sollte es aber unter bestimmten Bedingungen keine Sperrung geben, da auch hier die MA auch ohne diese Abfindung gekündigt worden wären.
Hat Dein Arbeitgeber eine solche (Massen-)Entlassung offiziell angemeldet? Das soll bei uns auf dem Amt geholfen haben. Wichtig war auch, dass man keinen Aufhebungs-, sondern einen Abwicklungsvertrag unterschrieb. Bei Aufhebungsverträgen kommt es angeblich eher zu Problemen. Was hat man Dir angeboten?
Ich werde mich nochmal schlau machen, wie es konkret ablief und welche Entscheidungen bzgl. ALG1 bekannt geworden sind.
Was ist ein Abfindungsvertrag? Meint man einen Aufhebungsvertrag? Wurde darin auf Einhaltung einer Kündigungsschutzfrist verzichtet? Wie hat der AG auf die Fragen der AA geantwortet? Wäre die Arbeitslosigkeit bei einer ordentlichen Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt eingetreten?
Selbst, wenn irgend jemand ein einschlägiges Urteil finden würde, so wäre das immer eine Einzelfallentscheidung an die sich keine AA halten muss.
Guck auch hier http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/Sperrzeit/Abfindungen/index.htm und dort zu Aufhebungsvertrag.
Übrigens: eine Sperrzeit dauert max. 12 Wochen und, solche Fragen stellt man im Brett Arbeitsamt.