Hallo!
Hallo,
Mr.X hatte am 07.11.2011 einen privaten
Sportunfall(tibiakopffraktur C3).
Das spielt für die gestellten Fragen keine Rolle
Seit dem bezieht er Krankengeld.
Wieso „seitdem“ ? Hatte X keine 6 Wochen LFZ ?
Vier Operationen wurden seit dem schon gemacht. Mr. X kann
aber immer noch nicht laufen, weitere Operationen stehen an
und die Krankenkasse zahlt schon seit einem Jahr.
Ich gehe mal davon aus, daß es sich um die GKV handelt
Habe gehört das sie max. für 1,5 jahre krankengeld zahlt.
Bis zur 78 Krankheitswoche, was ungefähr dasselbe ist
Wird das immer ab der letzten Operation gerechnet?
Nein, es wird ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gerechnet
Wie soll
das denn weiter gehen?
Ist der Anspruch auf Krankengeld erschöpft, besteht grundsätzlich Anspruch auf ALG I.
Muss Mr.X sich jetzt schon langsam gedanken machen?
Ja. X sollte sich Gedanken über einen Antrag auf Schwerbehinderung machen und mit den behandelnden Ärzten über einen Antrag auf befristete Erwerbsminderungsrente sprechen
Oder sich
für ein paar tage gesund schreiben lassen?(was völlig
unmöglich ist)nur damit alles wieder von vorne beginnt?
Es gibt keine „Gesundschreibung“. X müßte seine Arbeit wieder aufnehmen und mindestens 6 Monate ohne AU wg. Knie „durchhalten“, um neue Ansprüche zu erwerben.
Oder bekommt Mr.X plötzlich nach der nächsten OP probleme?
Das hat nix mit der Zahl der OPs zu tun, sondern nur mit dem Zeitablauf (s.o.)
Muss ein Gutachten gemacht werden?
Kommt darauf an, wie es weitergehen soll.
Normal ins Arbeitsleben
zurück geht nicht. Mr X kann keine 5 min stehen. Und die
genesung ist lange noch nicht abgeschlossen. Es wurde schon
ein weiteres Jahr Prognostiziert. Wie soll das nun weiter
gehen?
X sollte sich wegen seiner beruflichen Zukunft und evtl. notwendiger Beruflicher Reha-Maßnahmen mal mit seiner örtlich zuständigen Reha-Servicestelle in Verbindung setzen:
http://www.reha-servicestellen.de/
Zahlt die krankenkasse irgendwann einfach nicht weiter?
Ja, mit Ablauf der 78. Krankheitswoche
was dann?
ALG I wegen Krankheit, Erwerbsminderungsrente (idR befristet) oder ALG II bzw. Grundsicherung
Hoffentlich hat X Rechtsschutz im Sozialrecht (über Gewerkschaft, Sozialverband oder private RSV). Das ist unerläßlich für kranke bzw. behinderte Menschen.
Mfg Tom
&Tschüß
Wolfgang