Hallo zusammen!
Folgendes Szenario:
Ein Mieter ist in seinem zur Wohnung gehörenden Kellerraum immer wieder von Wasserschäden durch bei schlechtem Wetter / starken Reegenfällen einlaufendem Wasser betroffen. Immer, wenn er sich diesbezüglich an den Vermieter, um den Schaden anzumelden, wurde ihm von dem Vermieter pauschal mitgeteilt, dass es bei starkem Regen nun mal nicht ungewöhnlich sei, dass Kellerräume volllaufen und das sei halt höhere Macht und persönliches Pech des Mieters, wenn er keine Hausratversicherung hat, die auch Elementarschäden abdeckt. Eine Ursachenforschung, warum immer nur der Keller dieses einen Mieters betroffen ist (8 Parteien, niemand sonst hatte bei den besagten Regenfällen Wasser im Keller), hat der Vermieter nicht betrieben.
Nachdem die Wasserschäden in ihrer Häufung immer öfter auftraten und auch schon bei normalem Regenplötzlich Wasser in den Kellerraum lief, hat der Mieter sich selbst auf die Suche nach der Ursache gemacht und festgestellt, dass dort aus der Kellerwand, wo das Regenfallrohr des Hauses in die Erde führt, aus der Wand Wasser in den Kellerraum läuft, sobald es stärker regnet. Der Mieter meldet dies an den Vermieter mit Vermutung, dass hier wohl ein kaputtes Regenfallrohr die wiederholten Überschwemmungen und Schäden an den im Keller gelagerten Sachen des Mieters verursacht hat. Der Vermieter lässt daraufhin das Regenfallrohr reparieren, lehnt aber weiterhin eine Schadenübernahme ab. Zeitgleich erfährt der Mieter, dass auf der anderen Hausseite schon vor mehreren Jahren das Regenfallrohr repariert wurde, da damals der dortige Keller auch immer voller Wasser gelaufen ist. Dies wusste der Mieter nicht, da er damals noch nicht in dem Haus gewohnt hat.
Die Frage ist nun, ob der Vermieter sich hier nicht doch noch im Nachhinein haftbar machen lassen kann für die Schäden, die dem Mieter bei den wiederholten Wasserschäden an Hab und Gut entstanden sind, da der Vermieter hier doch eindeutig seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat und nicht selbst mal die Rohre auf dieser Hausseite überprüfen ließ nach den ersten 1-2 Schäden, da ihm das Problem mit den Regenrohren im Gegensatz zu dem Mieter ja bekannt gewesen ist. Ist dr Vermieter bei solchen Schäden nicht generell verpflichtet, Ursachenforschung zu betreiben, um weiteren Schäden vorzubeugen? Mit dem pauschale Herausreden auf „höhere Macht“ und „ist ja nicht nur in diesem Haus so“ hat der Vermieter ja eigentlich erst dafür gesorgt, dass WIEDERHOLTE Schäden aufgetreten sind.
Es besteht keine Elementarversicherung und auch keine Gebäudehaftpflichtversicherung. Welche Handhabe hat der Mieter (dessen Keller inzwischen übrigens von ihm freiwillig geräumt wurde, da unnutzbar, er hat seine Sachen dort ausgelagert in den Keller seiner Mutter).
Danke für Eure Einschätzungen und Meinungen!
LG
Claudia