Immer wiederkehrende Lärmbelästigung: Klage auf Unterlassung aussichtsreich?

Fall: Jürgen wohnt in seinem
Zweifamilienhaus. Beim Nachbarhaus ist immer wieder das Regenfallrohr
total verstopft, so dass das Wasser auch bei geringem Regen durch den
Überlauf nach unten sprudelt - und zwar vier Meter darunter direkt
auf ein Blechdach. Den Krach kann man sich vorstellen. Da die
Dachfläche des Wohngebäudes groß ist, hält diese Belästigung
teils noch Stunden nach dem Regen an! Und: Es regnet beileibe nicht
nur tags…

Die Belästigung gibt es seit Jahren,
und seine schriftlichen, höflichen Aufforderungen zur Behebung
ebenso lange. Hin und wieder (ca. alle 1,5 Jahre) wird das Rohr mal
gereinigt, dann gibt es ein paar Monate Ruhe, ehe es irgendwann
wieder losgeht.
Die Mieter im Nachbarhaus selbst fühlen
sich zwar selbst gestört, wagen es aber nicht, ihrerseits Stellung
gegenüber ihrer Vermieterin zu beziehen.

Die Frage: Wenn Jürgen nun Klage auf
Unterlassung stellt, kann man ihm dann vorhalten, dass er nicht schon
viel früher gegen die Nachbarin juristisch vorgegangen ist?? Und mit
dem Hinweis: „Sie haben es so lange ertragen, was wollen Sie denn
jetzt??“ seine Klage abweisen??

Wer kann was dazu sagen?

Mit Dank im Voraus

E.

Ich finde meine Nachbarn auch doof, habe aber die Erfahrung gemacht, dass es um des Wohnfriedens willen, der wichtig ist, mitunter sehr die Lage entpannend ist, wenn man die Lösung von echten Problemen gemeinschaftlich angeht und als von Mißständen betroffene Nachbarin weiter kommt, wenn sie das Problem schildert und bereit ist, an dessen Lösung mitzuarbeiten.

Sprich: Ist es Euch unmöglich, im Herbst eine Leiter aufzustellen und die Regenrinne des Nachbarn sauber zu machen?
Es ist ja auch für das nachbarliche Mauerwerk nicht förderlich, wofür braucht denn sonst ein Haus Regenrinnen?
Wenn das friedlich abläuft dankt er es Euch und wird im besten Falle grundsätzlich kooperativer.
Dass er es alle „1,5“ Jahre tut zeigt doch vielleicht, dass er nicht total auf stur schaltet?

Hallo!

Du hast es ja nicht hingenommen. Du hattest versucht durch Schreiben an den Nachbarn für Abhilfe zu sorgen und das ist doch auf offenbar gemacht worden. Es hält nur nicht lange an.
Warum kann man von hier aus ja nicht erkennen. Entweder die Fallleitung/Grundleitung verstopft schnell neu oder hat dauerhaft einen Fehler, der sie schnell zusetzt. Und dann läuft es über den Notüberlauf (?).
Vielleicht ist sie auch „nur“ falsch angelegt (Größe und Gefälle).
Das wären aber alles Dinge über die sich der vom Hauseigentümer beauftragte Handwerker (Dachdecker, Installateur) Gedanken machen muss !

Und wenn jetzt immer noch das Problem auftritt müsste man „schärfere“ Maßnahmen einleiten.
Trotzdem würde ich noch einmal eindringlicher die Probleme schildern., Frist setzen und die Klage ankündigen wenn sich nichts bessert.

Vielleicht sollte man auch vorher die Hilfe des örtlichen Schiedsmannes (frage deine Gemeindeverwaltung ob es am Ort einen gibt) erbitten.
Das wäre ein außergerichtlicher Einigungsversuch in Nachbarschaftssachen.

MfG
duck313

Danke für Deine Worte!

Zunächst: Das Nachbargebäude beinhaltet ca. 14 Wohungen (12 Mini-Mini-Appartements), hat eine umlaufende Regenrinne von ca. 46 Metern, die in einer Höhe von ca. 7 Metern verläuft.

Der Nachbarin wurde von Jürgen schon
vor Jahren attestiert, dass bei Regen bei zwei Regenfallrohren
zugleich das Wasser in einer Art Wasserschleier auf einer Breite von
einem bis drei Metern die Wand stundenlang herunterrinnt – der
Schaden, den das auf ihrer Hauswand hervorruft, ist ihr offenbar
egal.

Die Nachbarin wohnt nicht selbst dort,
sondern hat in ihrem Haus 14 Wohnungen allerkleinsten Zuschnitts
vermietet – eine kommerzielle Regenfallrohrreinigung dürfte
finanziell möglich sein, ohne dass Jürgen auf eine 7 Meter hohe
Leiter steigt und als Nichtfachmann gratis ohne Versicherung dort oben operiert. (Übrigens:
Die Dachrinne ist ringsum ca. 46 Meter lang und befindet sich in ca.
7 Metern Höhe… Die Fallhöhe des erwähnten Regenfallrohres –
ca. 4 Meter - ist bis zu Oberfläche der Tiefgaragenabfahrt
bemessen.)

Irgendeine Sorgfaltspflicht sieht die
Nachbarin definitiv nicht (was sich mehrfach belegen lässt).

Gruß
E.

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Danke für DeineWorte!

Ich KÖNNTE mir vorstellen, dass beim
Bau des Hauses (wohl in den Siebzigern) die sog. Regenwasserspende
(maßgebend für die Berechnung der Abwasserrohre) geringer ausgelegt
war als heutzutage, und dass es deshalb jetzt immer nur über den
Notüberlauf abläuft.

Aber dennoch bleibt es ihr Problem; da
kann ich ihr nicht helfen.

Ich werde kommende Woche ein Gespräch
suchen – mal sehen, was dabei rauskommt!

Danke für die Antwort!
Grüße
E.