Fall: Jürgen wohnt in seinem
Zweifamilienhaus. Beim Nachbarhaus ist immer wieder das Regenfallrohr
total verstopft, so dass das Wasser auch bei geringem Regen durch den
Überlauf nach unten sprudelt - und zwar vier Meter darunter direkt
auf ein Blechdach. Den Krach kann man sich vorstellen. Da die
Dachfläche des Wohngebäudes groß ist, hält diese Belästigung
teils noch Stunden nach dem Regen an! Und: Es regnet beileibe nicht
nur tags…
Die Belästigung gibt es seit Jahren,
und seine schriftlichen, höflichen Aufforderungen zur Behebung
ebenso lange. Hin und wieder (ca. alle 1,5 Jahre) wird das Rohr mal
gereinigt, dann gibt es ein paar Monate Ruhe, ehe es irgendwann
wieder losgeht.
Die Mieter im Nachbarhaus selbst fühlen
sich zwar selbst gestört, wagen es aber nicht, ihrerseits Stellung
gegenüber ihrer Vermieterin zu beziehen.
Die Frage: Wenn Jürgen nun Klage auf
Unterlassung stellt, kann man ihm dann vorhalten, dass er nicht schon
viel früher gegen die Nachbarin juristisch vorgegangen ist?? Und mit
dem Hinweis: „Sie haben es so lange ertragen, was wollen Sie denn
jetzt??“ seine Klage abweisen??
Wer kann was dazu sagen?
Mit Dank im Voraus
E.