Immer Zimmerlautstärke?! Verbindliche Ruhezeiten!?

Hallo zusammen,

gibt es Ruhezeiten, an die sich jeder Mieter zu halten hat?

Z. B. während der Mittagszeit (13 - 15 Uhr) oder sonntags oder an Wochenenden …?

Oder anders gefragt, wann muss ein jeder Mieter sich an die Zimmerlautstärke halten, sodass Nachbarn, besonders Nachbarskinder während der Schlafenszeit, nicht wesentlich gestört werden?

Oder noch anders, um auf irgendwelche Ausnahmen, besondere Fälle einzugehen:

Schichtarbeiter haben wohl das Recht, sich auch zu Nachtzeiten zu duschen, ihre Wäsche zu waschen, oder!? Gibts diesbzgl. irgendwelche Richtwerte?

Wenn ein Nachbar ein Musikinstrument spielt, wie lange muss man das max. täglich aushalten?

Nachbarn haben regelmäßig freitags und samstags Gäste und es ist regelmäßig so laut, dass man alleine von deren Lachen, Unterhaltungen … wach wird oder nicht in den Schlaf kommt.

Nachbarn meinen, sie hätten die beste superduper-TV-Anlage mit 27 Boxen und lassen das die anderen wissen, wenn eine neue DVD angeschaut wird und die im 1. Stock sagen können, wenn im 7. Stock im Film eine Boing 747 von links nach rechts fliegt.

Wann dürfen definitiv KEINE Renovierungs-, Umzugs-, Bohrarbeiten von privat (neuen Nachbarn) vorgenommen werden.

Wann darf ein Hausmeister Rasen mähen und wann nicht?

Bitte um eure Antworten, am besten unter Angabe der Gesetzesquelle.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

PS: Falls es relevant sein sollte, diese Nachbarn leben in Hessen!

Hallo,

gibt es Ruhezeiten, an die sich jeder Mieter zu halten hat?
Z. B. während der Mittagszeit (13 - 15 Uhr) oder sonntags
oder an Wochenenden …?

Ja, die ergeben sich erstens aus der jeweiligen Hausordnung und zweitens:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachtruhe

Die Fragen sollten hiermit beantwortet werden:
http://www.bauen-und-immobilien.de/Pressemeldungen/4…
http://www.mieterbund.de/756.9.html

Wer sich als Mieter gestört fühlt, sollte ein Lärmprotokoll anfertigen und sich damit schriftlich an den Vermieter wenden, wenn das Gespräch mit den Nachbarn keinen Erfolg hatte.

Gruß
Maja

Hallo Unbekannt,

an den Ausführungen von Maja erkennst Du, dass die Gesetze und Regelungen sehr schwammig sind.
Viele Richter folgen dem Grundsatz „Störend“. Dabei kommt es nicht so sehr auf die Lautstärke (physikalische Messwerte) an, sondern wie unangenehm Geräusche sind.
Du siehst, dass das Alles sehr subjektiv zu betrachten ist.
OT:
Ich hatte mal eine „seniorengerechte Wohnung“ inseriert. Facit:
„Ach wie schön mal Kindergeschrei zu hören …“
„So ein Gekreisch ist nicht altersgerecht …“
„Müssen Kinder so laut sein? …“
usw.

Gruß

  • Volker Wolter -