Immernoch Klasse BE für einen Pferdehänger?

Hallo ihr Lieben,

ich habe eben bei 3 Fahrschulen angerufen - alle drei erzählen mir etwas anderes.
Braucht man nach den Führerschein-Neuregelungen seit Anfang des Jahren noch die Klasse BE für das Ziehen eines Pferdehängers?

So wie ich die Regeln verstehe: Hänger muss über 750kg wiegen und Gespann darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten - dann reicht Klasse B.

Also wäre doch Auto (ca. 1 Tonne) + Hänger (leer ca. 0,75 Tonnen) + 2 Hotties (ca. 1 Tonne) ok, oder übersehe ich etwas?

Danke!

Hi

Ja du übersiehst da etwas .

Ein Pkw mit Eigengewicht von 1 Tonne darf keine 2 Hotti’es ziehen.

Ein grosser PKW Kombi ( sorry das ich jetzt ältere Modelle nenne , damit kenne ich mich besser aus ) z.b. ein Volvo 850 oder ein Opel Omega darf je nach Motorversion 1,6 bis 1,8 Tonnen ziehen .
2 ausgewachsene Pferde je ca 550 - 600 kg zuzüglich 750 kg Leergewicht Anhänger sind 1950 kg

d.h. die beiden Kombi’s die ein Leergewicht von ca 1700 kg haben sind schon überladen und haben dann ein Gesammtgewicht von 3650 kg .

In Klartext . leer darfst du den Anhänger mit B ziehen , deine Hottie’s müssen aber auf der Weide bleiben

gruss

Toni

Hi

Hi

Ja du übersiehst da etwas .

Du auch!

d.h. die beiden Kombi’s die ein Leergewicht von ca 1700 kg
haben sind schon überladen und haben dann ein Gesammtgewicht
von 3650 kg .

In Klartext . leer darfst du den Anhänger mit B ziehen , deine
Hottie’s müssen aber auf der Weide bleiben

Man darf mit Klasse B nur einen Anhänger ziehen, wenn das zGG des Anhängers KLEINER als das Leergewicht des Zugfahrzeuges ist und das zGG des gesamten Zuges kleiner als 3,5t ist.
Also Fahrzeug leer: 1550kg zGG des Fahrzeuges: 2000kg
zGG des Anhängers: 1400kg. Dann darf man den Anhänger, egal ob leer oder beladen ziehen.

Ist das zGG des höher als 1500 kg dann ist es verboten. Das Leergewicht ist hierbei unerheblich.

Es gibt seit diesem Jahr jedoch die Möglichkeit die B-Klasse zu erweitern (Zusatz B96 glaube ich.) Damit ist mit einer Zusatzschulung erlaubt Anhänger zu ziehen, wenn der gesamte Zug nicht schwerer als 4250kg ist.

gruss

Toni

Gruss Harry

Hi

Ein Pkw mit Eigengewicht von 1 Tonne darf keine 2 Hotti’es
ziehen.

Ist das ne neue Pferderasse? *Gruebel*

Gruß S

Hi

Hi

Ja du übersiehst da etwas .

Du auch!

d.h. die beiden Kombi’s die ein Leergewicht von ca 1700 kg
haben sind schon überladen und haben dann ein Gesammtgewicht
von 3650 kg .

In Klartext . leer darfst du den Anhänger mit B ziehen , deine
Hottie’s müssen aber auf der Weide bleiben

Man darf mit Klasse B nur einen Anhänger ziehen, wenn das zGG
des Anhängers KLEINER als das Leergewicht des Zugfahrzeuges
ist und das zGG des gesamten Zuges kleiner als 3,5t ist.

Ok Ok , Ich wollte so nicht ins Detail gehen.
meines Erachtens ergibt sich genau das aus der Zulassung , also KZ Brief / Schein .
Nur als Beispiel mein S6

Leergewicht : 1575
zul Gesammtgewicht 2050
Anhänger ungebremst : 750
Anhänger gebremst : 1500

Nachtrag in Textzeile :
Bremsanlage 16" erhöhte Zuglast G2 : 1800kg bis 9% Steigung
Zeile 15 ungültig , Zeile 15 neu : 205/55R16 , Zeile 15 neu
225/45/R17

Ich darf also maximal 1800 kg anhängen , das zulässige Gesamtgewicht hat 2,05 to , also liegt die Zuglast unter dem Gesamtgewicht

Wenn die junge Dame denn einen Fiesta hätte der 1100 kg leer und ca 1500 maximal wiegt , darf sie wohl höchstens 1200 kg ziehen , also ohne Hottehüh’s

gruss

Toni

Hallo,

es ging ja hauptsächlich darum, dass du dem UP gesagt hat, dass er einen leeren Hänger ziehen darf, aber den selben Hänger beladen nicht ziehen darf.
Aber es geht dabei nicht um das tatsächliche Gewicht des Hängers, sondern um das Verhältnis zwischen zGG Anhänger/Leergewicht Zugfahrzeug und um das zGg des gesamten Zuges.

Wenn der UP einen Anhänger zieht, für den er nicht den passenden Führerschein hat, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dann kann er die nächste Zeit zu Fuß gehen.

Harry