Hi
Hi
Ja du übersiehst da etwas .
Du auch!
d.h. die beiden Kombi’s die ein Leergewicht von ca 1700 kg
haben sind schon überladen und haben dann ein Gesammtgewicht
von 3650 kg .
In Klartext . leer darfst du den Anhänger mit B ziehen , deine
Hottie’s müssen aber auf der Weide bleiben
Man darf mit Klasse B nur einen Anhänger ziehen, wenn das zGG
des Anhängers KLEINER als das Leergewicht des Zugfahrzeuges
ist und das zGG des gesamten Zuges kleiner als 3,5t ist.
Ok Ok , Ich wollte so nicht ins Detail gehen.
meines Erachtens ergibt sich genau das aus der Zulassung , also KZ Brief / Schein .
Nur als Beispiel mein S6
Leergewicht : 1575
zul Gesammtgewicht 2050
Anhänger ungebremst : 750
Anhänger gebremst : 1500
Nachtrag in Textzeile :
Bremsanlage 16" erhöhte Zuglast G2 : 1800kg bis 9% Steigung
Zeile 15 ungültig , Zeile 15 neu : 205/55R16 , Zeile 15 neu
225/45/R17
Ich darf also maximal 1800 kg anhängen , das zulässige Gesamtgewicht hat 2,05 to , also liegt die Zuglast unter dem Gesamtgewicht
Wenn die junge Dame denn einen Fiesta hätte der 1100 kg leer und ca 1500 maximal wiegt , darf sie wohl höchstens 1200 kg ziehen , also ohne Hottehüh’s
gruss
Toni