Immernoch Strom auf Wasserleitung... DRINGEND!

Solche Topiks wie dieser ist eine suechtige Droge. Nach all den Wochen mit allen diesen Stromschlaegen, Krissy ist selbst ein Kraftwerk geworden. Da spart sie sich eine menge Geld an Strom. Im Dunkel leuchtet das ganze Wohnviertel.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

Sag mal, welche Drogen nimmst du eigentlich?
So einen Stoff könnt’ ich auch mal brauchen…

Das sind ja noch völlig harmlose Beiträge. Was der liebe Mann teilweise im Handwerksbrett loslässt solltest Du mal sehen.
Seine Antworten sind nicht nur fachlich unqualifiziert sondern für Experten in höchstem Masse belustigend.
Für den Fragesteller wirds aber dann wirklich gefährlich, sofern er solche Tipps in die Tat umsetzt.
Unvergesslich ist mir sein Beitrag über den Bohrhammer, da lach ich heute noch drüber :wink:

Gruss Jakob

1 „Gefällt mir“

Moin,

Du kannst ruhig bei EON anrufen. Die haben schon ein eigenes Interesse daran. Zahlen muss, falls überhaupt, der Vermieter als Betreiber.
Dass der Elektriker nach setzen des Potentialausgleichs die Anlage nicht geprüft hat erstaunt mich allerdings. Das sollte dringend nachgeholt werden, schliesslich geht es hier um Deine Sicherheit !!
Bei solchen Problemen bastelt man nicht einfach nur Aufgrund von Vermutungen herum. Und nach so einer Arbeit sollte die E-Anlage auf jeden Fall überprüft werden.

Gruss Jakob

Da hast du vergessen meine Beitraege mit den Luesterklemmen mitten in einem Kabelkanal zu graben. Das ist ein Patent von mir. Ich Bitte dich darum, tu es nie wieder. Diese Beitraege waren eine mutige Heldentat von mir, dafuer sollte man mir eigentlich den Nobelpreis geben. Das ist eine Schaemmheit das es nicht bereits geschehen ist. Es ist eine grausige Welt in die ich lebe.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

Da hast du vergessen meine Beitraege mit den Luesterklemmen
mitten in einem Kabelkanal zu graben.

Stimmt auffallend.

Das ist ein Patent von
mir. Ich Bitte dich darum, tu es nie wieder. Diese Beitraege
waren eine mutige Heldentat von mir, dafuer sollte man mir
eigentlich den Nobelpreis geben. Das ist eine Schaemmheit das
es nicht bereits geschehen ist. Es ist eine grausige Welt in
die ich lebe.

Den letzten Satz unterschreibe ich vorbehaltslos :wink:

Gruss Jakob

Hallo,

aber wenn ich den Stromlieferanten anrufe, muss ich die Kosten
dann nicht übernehmen???

Nein. Hast du den Stromlieferanten schon angerufen?

Hallo,

nein habe ich noch nicht, weil ich mir wegen der Kosten nicht
sicher bin. Wenn ich den beauftrage, ist also der Vermieter
verpflichtet das zu zahlen? Und was passiert wenn der
Vermieter nicht zahlt? Muss ich dann nicht doch die Kosten
übernehmen weil ich es beauftragt habe?

Nein, musst Du nicht.

Dein Stromversorger hat Regeln für die Arbeiten an dem ihm gehörenden Hausanschluß aufgestellt, gegen die von Deinem Vermieter anscheinend in einigen wichtigen Punkten verstoßen wurde.

  1. Mit der Ausführung der Arbeiten am Hausanschluß darf er nur eine Elektrofirma beauftragen, die vom Stromversorger konzessioniert ist. Sieht in Deinem Fall nicht so aus.

  2. Wenn der „Elektriker“ - wie es scheint - ein Hobbybastler war (nichts gegen die Hobbybastler), dann ist das Arbeiten an verplombten Einrichtungen auf jeden Fall für ihn verboten. Und da er dann wahrscheinlich auch nicht die richtige Plombenzange hat, ist der Hausanschluß möglicherweise (regelwiedrig) gar nicht mehr verplombt.

Die Störungsstelle Deines Stromversorgers hat ein Interesse daran, von solchen Vorfällen zu erfahren. Wenn Du also die Vorgänge so, wie Du sie hier geschildert hast, beim Stromversorger meldest und Deine Zweifel anmeldest, dass da alles mit rechten Dingen zugegangen ist, wird das Versorgungsunternehmen den Fall im eigenen Interesse untersuchen. Das ist eine Meldung (zu der Du - glaube ich - sogar verpflichtet bist) und kein Auftrag, und die Kosten (und ein mögliches Bußgeld) hat auf jeden Fall Dein Vermieter als der Verursacher zu tragen.

Und die Vermutung, dass Dein Vermieter Stromdiebstahl bei Dir betrieben hat und möglicherweise immer noch betreibt, würde ich auch zur Sprache bringen.

Die Sache mit den nicht eingeschalteten Sicherungen erinnert mich an Gepflogenheiten auf einer südafrikanischen Baustelle während der Zeit der Apartheit. Da durften schwarze Elektromonteure nur die untergeordneten Arbeiten machen und das Anschließen von Leitungen so wie das Einsetzen (Einschalten) von Sicherungen gehörte in der Regel nicht dazu.

Wenn der weiße Monteur seine schwarzen Helfer trotzdem die Sicherungen reindrücken ließ, konnte man sicher sein, dass er seiner eigenen Arbeit nicht traute - und regelmäßig passierte es dann, dass das ganze Briefverteilzentrum plötzlich ohne Strom war und 20 Schwarze mit verblitzten und tränenden Augen aus dem Schaltraum strömten.

LG krissy

Gruß merimies

Hallo

es ist für den Betrieb einer Hausanlage nicht für die Funktion zwingend erforderlich dass die Anlage geerdet ist.

Bei neuen Anlagen ist dies jedoch zwingend erforderlich und auch sehr sinnvoll.

Ich bin mir nicht sicher aber ich denke nur wenn bei einer alten Anlage etwas am Zählerschrank gemacht wird wird es von Gesetzen her notwendig dass eine Erdnung erfolgt.

Meines wissens kann jeder Elektriker das Problem so beheben, dass man da an Sachen muss die verplomt sind ist mir fremd, bei uns in Bayern LK Würzburg sind nur die Zähler verplomt und der Hausanschlusskasten (Panzersicherungskasten) an beide muss aber der Elektriker in der Regel nicht.

Das E-Werk hat damit auch nichts zu tun, deren Befugnis geht nur bis zum Zähler danach ist das deine Sache!
Jedenfalls ist es bei uns so. Ich denke das einzigste was die eventuell machen wäre deinen Strom komplett abzudrehen, aber dass die da kommen und sich das ansehen kannste aus meiner Sicht vergessen, wieso auch?

Das Thema ist ernst zu nehmen und ich würde da generell den Strom abschalten wenn ich ins Bad gehe.
Jeder Elektriker, sogar ein Azubi im 3. Jahr ist in der Lage einen solchen Fehler zu finden.

Eine komplette Umrüstung des Hauses ist nicht billig und bedarf in der Regel auch neuer Leitungen. Das Bad-Problem zu lösen kann ein neuen Bad nach sich ziehen da eventuell Leitungen gezogen werden müssen.

Fakt ist dass das Problem jeder nromale Elektriker findet, es ist also kein Hexenwerk. Dass einer eine Poti-Schiene im Keller setzten will ist ein guter Anfang.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

es ist für den Betrieb einer Hausanlage nicht für die Funktion
zwingend erforderlich dass die Anlage geerdet ist.

Nur zur Sicherheit, damit das nicht falsch rüberkommt:
In jede Elektroinstallation gehört ein Schutzleiter. Die wenigen existierenden Ausnahmen sind in der Praxis für Wohnungen nicht relevant. In heutigen Installationen immer ein separater Schutzleiter, bei älteren auch kombinierter Schutz- und Neutralleiter (PEN).

Ich bin mir nicht sicher aber ich denke nur wenn bei einer
alten Anlage etwas am Zählerschrank gemacht wird wird es von
Gesetzen her notwendig dass eine Erdnung erfolgt.

Auf einen Schutzleiter an Steckdosen/Leuchten konnte nur bei „Schutz durch isolierende Räume“ verzichtet werden. Z.B. bei Holzfußboden, keine Metallrohre (Heizung, Wasser) vorausgesetzt!

Meines wissens kann jeder Elektriker das Problem so beheben,
dass man da an Sachen muss die verplomt sind ist mir fremd,
bei uns in Bayern LK Würzburg sind nur die Zähler verplomt und
der Hausanschlusskasten (Panzersicherungskasten) an beide muss
aber der Elektriker in der Regel nicht.

Bei TN Systemen gehört zum Potenzialausgelich auch die Verbindung von PEN und Potischiene am Hausanschlusskasten.

Das E-Werk hat damit auch nichts zu tun, deren Befugnis geht
nur bis zum Zähler danach ist das deine Sache!

Nicht ganz. Es gelten die Regeln der Niederspannungsanschlussverordnung. Dort sagen die Netzbetreiber, dass an der Anlage (an der gesamten Anlage) nur ein in ein Installateurverzeichnis eingetragener Fachbetrieb arbeiten darf.

Jedenfalls ist es bei uns so. Ich denke das einzigste was die
eventuell machen wäre deinen Strom komplett abzudrehen, aber
dass die da kommen und sich das ansehen kannste aus meiner
Sicht vergessen, wieso auch?

In der Theorie: Wenn ein Bastler an der Anlage fummelt, dann handelt man vertragswidrig und der Netzbetreiber sollte Maßnahmen ergreifen.
In der Praxis: geht denen das leider oft am Arsch vorbei…

In der Theorie: Wenn ein Bastler an der Anlage fummelt, dann
handelt man vertragswidrig und der Netzbetreiber sollte
Maßnahmen ergreifen.
In der Praxis: geht denen das leider oft am Arsch vorbei…

Der Abstand zwischen Theorie und Praxis ist enorm. Was Daniel schrieb, das ist ueberall so der Fall. Was man nach der Plombe macht, da wird sich der Stromvrsorger kaum interessieren. Das Einzige was Krissy erreichen wird, ist dass das E-Werk beim zweiten oder dritten Anruf die Nase voll davon haben wird und ganz schnell den Strom abschaltet. Dann wird die Vermieterin ein Schein vom Elektriker zeigen das bestaettigt, alles ist in Ordnung, und Krissy muss noch tief in die Tasche greifen um die neuen erhoehten Gebueren zu bezahlen. Es ist also nicht richtig zu behaupten, es wird ihr nix kosten. Ausser das sie mehrere Tage ohne Strom sein wird, da muss sie sich noch von einigen Euros abtrennen.

Wofür denn das?
Moin,

und Krissy muss noch tief in die Tasche greifen um
die neuen erhoehten Gebueren zu bezahlen.

Und wofür bitte? Was für höhere Gebühren? Wer soll die verlangen können und mit welcher Begründung?
Tue mir doch bitte einen persönlichen Gefallen und hör endlich auf so einen haarsträubenden, fachlich inkompetenten, jeglicher sachlichen Grundlage entbehrenden Unsinn zu schreiben.
Es ist mir absolut unbegreiflich wie man sich hier immerfort in einem Expertenforum als völlig Ahnungsloser outen muss.
Anbei ein paar Zitate aus den AGB der EVU wie so so oder so ähnlich in allen AGB zu finden sind:

Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss oder den Netzzugang zu verweigern; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet.

Die Kundenanlage darf außer durch den Netzbetreiber nur durch einen in ein Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installateur nach den Vorschriften der AVBEltV und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

Gruss Jakob

Moin,

und Krissy muss noch tief in die Tasche greifen um
die neuen erhoehten Gebueren zu bezahlen.

Und wofür bitte? Was für höhere Gebühren? Wer soll die
verlangen können und mit welcher Begründung?

eine Gebuehr, die gewaehrleistet, Krissy wird immer in der Lage sein, die Rechnung zu zahlen.

Moin,

eine Gebuehr, die gewaehrleistet, Krissy wird immer in der
Lage sein, die Rechnung zu zahlen.

Das ist mal wieder ein typischer Beitrag von Dir, nichtssagend.
Erst Behauptungen aufstellen und dann nicht einmal begründen, geschweige denn beweisen zu können.
Also nochmal: Dem Mieter enstehen keine Kosten wenn er derartige Vorfälle dem EVU zur Kenntnis bringt.
Btw.: Du unterliegst einem Irrtum. Erkenntnisresistenz ist keine Tugend.
Oops, sorry. Wenn man versucht einem Erkenntnisresistenten was zu erklären, das kann ja nicht funktionieren. Wie dumm von mir aber auch.

Gruss Jakob

1 „Gefällt mir“

Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit
gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist
der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss oder den
Netzzugang zu verweigern; bei Gefahr für Leib oder Leben ist
er hierzu verpflichtet.

Sehr schoen. Der Strom wird also abgeschaltet.

Die Kundenanlage darf außer durch den Netzbetreiber
nur durch einen in ein Installateurverzeichnis des
Netzbetreibers eingetragenen Installateur nach den
Vorschriften der AVBEltV und nach anderen gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln
der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten
werden. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der
Arbeiten zu überwachen.

„in ein Installateurverzeichnis des
Netzbetreibers eingetragenen Installateur“ das ist richtig und hat niemand etwas anderes behauptet. Am sonsten…

Theorie, Theorie, Theorie, Theorie, Theorie, Theorie, Theorie…

Insbesondere bei diesem Abschnitt

„Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der
Arbeiten zu überwachen.“

kann ich nur im Stillen laecheln.

Gruss Jakob

Moin,

eine Gebuehr, die gewaehrleistet, Krissy wird immer in der
Lage sein, die Rechnung zu zahlen.

Das ist mal wieder ein typischer Beitrag von Dir,
nichtssagend.
Erst Behauptungen aufstellen und dann nicht einmal begründen,
geschweige denn beweisen zu können.

\common sense ist der Beweis. Und die eigene Erfahrung. Das letzte mal vor 8 Jahren musste ich fuer einen neuen Anschluss 240 Euro bezahlen. Seitdem haben ishc die Preise mehr als verdoppelt, mein Verbrauch ist dreifach so hoch gestiegen. Falls aus irgendeinem Grunde man meine Strom abschaltet und ich einen Antrag mache fuer einen neuen Anschluss, da wird man von mir etwa 500 oder 600 Euro (minus die bezahlten 240 Euro) verlangen (Je nach dem Stromversorger und den Verbrauch des Antragstellers). Ich bin mir sicher das ist nicht auf meine Gegend beschraenkt, sondern das ist die allgemeine Sitte und es ist ueberall so der Fall. Schau mal was dein Vater so alles an Strom bezahlt.

Also nochmal: Dem Mieter enstehen keine Kosten wenn er
derartige Vorfälle dem EVU zur Kenntnis bringt.
Btw.: Du unterliegst einem Irrtum. Erkenntnisresistenz ist
keine Tugend.
Oops, sorry. Wenn man versucht einem Erkenntnisresistenten was
zu erklären, das kann ja nicht
funktionieren. Wie dumm von mir aber auch.

Gruss Jakob

Märchen aus 1001 Nacht! (owt)
Oweia! Dieter Nuhr hatte völlig recht!

Hallo,

\common sense ist der Beweis.

Du bist der beste Beweis dafür, dass hier grade kein „\common sense“ vorliegt. Du liegst wie immer daneben. Neben der Wirklichkeit, neben der Kompetenz, neben allem, was liegt.

Und die eigene Erfahrung.

Du hast keinerlei Erfahrung, Du bekommst nämlich gar nichts mit. Siehe Bohrhammer und Lüsterklemme.

Das letzte mal vor 8 Jahren musste ich fuer einen neuen Anschluss
240 Euro bezahlen.

Wer weiß, was Du da gefummelt hast. Vermutlich wäre noch wesentliche mehr fällig gewesen, wenn man nicht Mitleid mit Dir gehabt hätte.

Seitdem haben ishc die Preise mehr als verdoppelt,

Ja, klar.

mein Verbrauch ist dreifach so hoch gestiegen.

Natürlich.

Falls aus irgendeinem Grunde man meine Strom abschaltet und
ich einen Antrag mache fuer einen neuen Anschluss, da wird man
von mir etwa 500 oder 600 Euro (minus die bezahlten 240 Euro)
verlangen (Je nach dem Stromversorger und den Verbrauch des
Antragstellers).

Das man Dir irgendwann den Strom abschaltet, erwarte ich eigentlich stündlich.
Was die vor 8Jahren mal bezahlte Rechnung mit einer angeblichen Neuanschlussgebühr oder dem Verbrauch des Antragstellers zu tun haben könnten, steht vermutlich auch bei den Gebrüdern Grimm haarklein erklärt, oder? Mit Logik oder Realität hat es aber sicher nichts zu tun.

Ich bin mir sicher das ist nicht auf meine
Gegend beschraenkt,

Doch. Genau genommen sogar auf Deine Person.

sondern das ist die allgemeine Sitte und
es ist ueberall so der Fall.

Mit der Sitte hast Du auch schon zu tun?

Schau mal was dein Vater so alles an Strom bezahlt.

Ja. Und der Papst erstmal. Schrecklich!

Halt doch endlich mal Deine Finger still, es kommt doch nichts als Mist bei Deinem rumtasten raus!
Gruß
loderunner

Oh je
Moin,

\common sense ist der Beweis. Und die eigene Erfahrung.

Sorry, Deine Erfahrungen sind kein Beweis.

Das letzte mal vor 8 Jahren musste ich fuer einen neuen Anschluss
240 Euro bezahlen.

Äh, wer redet hier von einem neuen Anschluss? Richtig. Niemand.

Seitdem haben ishc die Preise mehr als
verdoppelt, mein Verbrauch ist dreifach so hoch gestiegen.

Was hat Dein persönlicher Verbrauch mit der Frage zu tun?

Falls aus irgendeinem Grunde man meine Strom abschaltet und
ich einen Antrag mache fuer einen neuen Anschluss, da wird man
von mir etwa 500 oder 600 Euro (minus die bezahlten 240 Euro)
verlangen (Je nach dem Stromversorger und den Verbrauch des
Antragstellers).

Papperlapapp. Wir reden hier nicht von einem Neuanschluss. Wenn ich in eine Wohnung ziehe, bei der der Strom vom Vormieter gekündigt wurde, dann melde ich den einfach wieder an. Fertig. Und das kostet nix.

Ich bin mir sicher das ist nicht auf meine
Gegend beschraenkt, sondern das ist die allgemeine Sitte und
es ist ueberall so der Fall. Schau mal was dein Vater so alles
an Strom bezahlt.

Was hat mein Vater damit zu tun? Ich weiss ja nicht ob Du noch bei Deinen Eltern wohnst (fast anzunehmen), aber ich lebe schon seit geraumer Zeit (27 Jahre um genau zu sein) nicht mehr bei meinen Eltern.
Ich bezahle meinen Strom selbst. Und wer einen vernünftigen Anbieter hat und ein wenig auf seinen Verbrauch achtet, der zahlt auch keine Unsummen.
Zum Thema: Wenn einem derartige Mängel auffallen, wie z.B. Spannung auf der Wasserleitung, dann informiert man den Vermieter. Wenn dieser einen „Elektriker“ einsetzt der nach getaner Arbeit seine eigene Arbeit nicht überprüft, oder wie in der ursprünglichen Frage den Durchlauferhitzer tauscht und das Problem bleibt, dann hat man durchaus das Recht den EVU zu unterrichten und um Hilfe zu bitten. Der EVU hat ein eigenes Interesse daran das niemand, der nicht qualifiziert/berechtigt ist, an der Anlage rumfummelt. Dem Mieter enstehen dabei keine Kosten !
Den Fummler Elektriker hat schliesslich der Vermieter beauftragt, somit ist dieser dann als Betreiber der Anlage haftbar.

Gruss Jakob

1 „Gefällt mir“

Servus!

also bei mir zuhause ist ein Stockwerk und zwar das neuere mit einem FI ausgestattet.
Die anderen beiden sind ohne FI und teilweise wird der Schutzleiterkontakt über den N verklemmt.

Natürlich soll man eine Anlage auf dem neusten Stand halten, aber in der Realität sieht das bei uns ganz anders aus. Da werden die Räume einzeln upgedatet und nicht sofort nach einer neuen Einführung einer Verordnung. So haben wir noch die Alte N verklemmung und dort wo die Fi drin sind sogar noch die 0.05er Fis.

Nachdem was ich noch weiss darf ein „normalo“ nichtmal ne Glühbirne wechseln weil er an Stromführende Teile kommen kann…
Es ist immer etwas anders als es sein sollte

also bei mir zuhause ist ein Stockwerk und zwar das neuere mit
einem FI ausgestattet.
Die anderen beiden sind ohne FI und teilweise wird der
Schutzleiterkontakt über den N verklemmt.

Es wäre besser zu sagen, dass der Schutzleiter auch als Neutralleiter benutzt wird. Wird gerne vergessen, denn daraus ergibt sich auch, dass der PEN zuerst mal auf die PE Klemme gehört, dann wird auf N abgezweigt.

Natürlich soll man eine Anlage auf dem neusten Stand halten,
aber in der Realität sieht das bei uns ganz anders aus.

So viel wird gar nicht erwartet. Die Anlage muss den beim Stand der Errichtung geltenden Regeln entsprechen.
Bei Erweiterungen/Änderungen ist aber immer die aktuelle Vorgabe zu erfüllen.

Nachdem was ich noch weiss darf ein „normalo“ nichtmal ne
Glühbirne wechseln weil er an Stromführende Teile kommen
kann…

Eine Glühlampenfassung ist leider fast nie fingersicher. Das Wechseln der Lampe zählt aber nicht zu den Arbeiten „an der Anlage“. Es ist eine Wartung an einem Betriebsmittel.

Es wäre also erlaubt. Meines Wissens zählt z.B. das Wechseln einer Schraubsicherung zu den „Arbeiten unter Spannung“, die sogar vom Laien ausgeführt werden dürfen.
Vermutlich gibt es aber auch BG-Vorschriften, die das nur der Elektrofachkraft erlauben.

Soweit zur Realitätsnähe von Vorschriften.

Hallo,
wäre schön, wenn du uns mal ne Info gibst, was nun bei Dir los ist.
Was sagt der Energieversorger,
wurde die Anlage inzwischen mal geprüft
ist immer noch Strom auf der Leitung?

Danke, Gruß Steffen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]