Immerwieder Probleme mit neuem Motorroller

Hallo,
ich habe mir am 13.03.2012 einen neuen Motorroller bei ATU gekauft, weil ich einen neuen Job angenommen habe. Habe ihn in Bar gezahlt, also ohne finanzierung.

Nach 250km fingen die Probleme an. Zuerst bemerkte ich während der Fahrt ein rattern und ein schleifendes Geräusch. Als ich anhielt um nachzugucken, sah ich dass das schutzblech lose war. Das war der erste nicht ungefährliche zwischenfall. Bei etwa 450km fuhr der Roller unruhig, sodass ich zur Sicherheit auf dem Fahrradweg weiterfuhr. Kurz darauf flog ich vom Weg in den Graben daneben, weil auch das Vorderrad los war. Resultat war ein kaputter Helm, ein schiefer Lenker und eine gerissene Verkleidung. Daraufhin bin ich zu ATU gefahren, mit der bitte wegen diesem Vorfall mal alle Schrauben nachzuziehen und direkt die erste Wartung zu machen! 2Tage danach ging die Öllampe an. Also war meiner Meinung nach weder die Wartung erfolgt, noch die Schrauben angezogen, da die Schrauben am Getriebekasten los waren und vor sich hin klapperte. Und zuguterletzt ging der Roller letzten Montag während der fahrt aus und rührte sich nicht mehr. So jetzt meine Frage: Welche Rechte habe ich. Kann ich für die Zeit der reparatur einen ersatzroller verlangen, da ich sonst keine möglichkeit habe mit Bus und Bahn zur arbeit zu kommen?
Für hilfreiche antworten wäre ich sehr dankbar!!!
Mit freundlichem Gruß

Jörg Kruft

Hallo,
erster Fehler,Roller bei ATU gekauft.
Zweiter Fehler,nicht sofort nach feststellen des losen Schutzblechs zu ATU gefahren und reklamiert.
ATU muss vor Auslieferung des Fahrzeugs eine sogenannte Übergabeinspektion durchführen.Dies beinhaltet unter anderem die Kontrolle des Fahrzeugs sowie Überprüfung der Schraubverbindungen auf festen Sitz.
Sollten die weiteren Mängel wie beschrieben vorhanden sein,wäre eine angeblich durchgeführte Inspektion entweder sehr schlampig erfolgt,bzw Betrug am Kunden.
Da man einem Händler (ATU) die Möglichkeit geben muss den Mangel zu beheben hin zu ATU.Falls ATU Probleme macht wäre ein Anwalt ganz nützlich.

Gruß
fofo12

OK, dann bedanke ich mich für die schnelle antwort.
Mit freundlichem Gruß

J. Kruft

Denke, dass ist eine Frage für einen Anwalt. Kann da verbindlich nicht weiterhelfen. LG Roger Kleinemühl

Da solltest du besser einen Anwalt fragen.