Immigration hollaendisch-marokkanisches Ehepaar

Hallo Wissende,

Was waere wenn ein Ehepaar angenommen die Frau waere Niederlaenderin, der Mann Marokkaner (der in den Niederlanden studiert und ein Studentenvisum hat) nach Deutschland immigrieren moechte?

Die Frau moechte in den Niederlanden (grenznah) arbeiten (=Grenzarbeiter), der Mann moechte auch in den Niederlanden weiterstudieren (grenznah) aber leben will das Paar in Deutschland.

Aufgrund der niederlaendischen Bestimmungen muesste die Frau mindestens 1500 € netto per Monat verdienen (verdient im fiktiven Fall derzeit aber nur ca. 700 € netto, ihr Mann ca. 200 €) damit ihr Mann eine Aufenthaltsgenehmigung fuer die Niederlande bekommen wuerde.

Es soll eine Moeglichkeit geben dass die Frau nach Deutschland zieht und dann ihren Mann nachziehen laesst - dann wuerde EU Immigrationsrecht in Kraft treten - kennt jemand Einzelheiten dazu?

Wer kennt Paragraphen, Links zu Spezialforen, hat Erfahrung oder weiss etwas ueber diese Thema?

Vielen Dank im vorhinein

Gruss

Desperado

Hallo!

Es soll eine Moeglichkeit geben dass die Frau nach Deutschland
zieht und dann ihren Mann nachziehen laesst - dann wuerde EU
Immigrationsrecht in Kraft treten - kennt jemand Einzelheiten
dazu?

Ja so ist es. Wenn die Frau als Niederländerin auf Grund des Gemeinschaftsrechtes in Deutschland aufhältig ist, hat ihr Ehemann dieses ebenso automatisch. Das Europäische Fremdenrecht ist da sehr liberal.

Wer kennt Paragraphen, Links zu Spezialforen, hat Erfahrung
oder weiss etwas ueber diese Thema?

Die dogmatische Begründung des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechtes ist mir hier jetzt ehrlich gesagt etwas zu kompliziert, aber kurz dargestellt: Abgesehen von der NiederlassungsRL 2004/38/EG besteht das Aufenthaltsrecht des Unionsbürgers schon auf Grund Primärrechtes immer dann, wenn es erforderlich ist, um Rechte auf Grund des Gemeinschaftsrechtes in Anspruch nehmen zu können. Das Aufenthaltsrecht des Angehörigen ergibt sich dann aus dem Aufenthaltsrecht des Unionsbürgers.

Gruß
Tom