Immo-Spekulationssteuer: Berechnung?

Ich trage mich mit dem Gedanken, meine ETW zu verkaufen um mich zu vergrößern. Jetzt hab’ ich das Ding erst 2 Jahre und da hällt ja beim Verkauf Papa Staat die Hand auf, oder?

Kann mir jemand mal in einfachen Worten/Formeln erklären, wieviel mir der Fiscus ungefähr aus der Tasche ziehen wird?

Die ETW hat mich damals rund 300 TDM gekostet. Ich hoffe, etwas mehr herauszuholen beim Verkauf.

Gruß
Stefan

Guten Morgen Stefan!

Leider gibt es hier zur allgemeinen Verwirrung verschiedene Stichtage des Kaufs,
die nachher für die Besteuerung wichtig sind.
Nehmen Sie doch einfach mal den Service Ihres Finanzamtes in Anspruch, in dem Sie
die Berechnung anfordern: Kaufdatum, Preis,
Verkaufspreis jetzt z.B. DM 325.000 (oder das, was Sie sich vorstellen).
Ein Lohnsteuerhilfeverein wird diese Berechnung auch anstellen können, man darf dann aber wohl Mitglied werden.

Viele Grüße
Heinz

Leider gibt es hier zur allgemeinen
Verwirrung verschiedene Stichtage des
Kaufs,
die nachher für die Besteuerung wichtig
sind.

So ähnlich hatte ich mir das vorgestellt! Wäre ja auch sonst zu einfach - das Steuervieh Bürger könnte ja (Gott bewahre!)durchblicken…

Nehmen Sie doch einfach mal den Service
Ihres Finanzamtes in Anspruch, in dem Sie
die Berechnung anfordern: Kaufdatum,
Preis,
Verkaufspreis jetzt z.B. DM 325.000 (oder
das, was Sie sich vorstellen).

Werd’ ich dann wohl machen müssen. *seufz*

Danke für den Tipp!

Stefan

Ich trage mich mit dem Gedanken, meine
ETW zu verkaufen um mich zu vergrößern.
Jetzt hab’ ich das Ding erst 2 Jahre und
da hällt ja beim Verkauf Papa Staat die
Hand auf, oder?

Kann mir jemand mal in einfachen
Worten/Formeln erklären, wieviel mir der
Fiscus ungefähr aus der Tasche ziehen
wird?

Die ETW hat mich damals rund 300 TDM
gekostet. Ich hoffe, etwas mehr
herauszuholen beim Verkauf.

Hi Stefan,
ich denke, Du hast die Wohnung selber bewohnt. Wenn Du die verkaufst, fällt überhaupt kein Spekulationsgewinn an, ist eindeutig so geregelt.
Spekulationsgewinne gibt es nur bei vermieteten Wohnungen. Also vorsichtig, wer hier was schreibt.

Gruß
Peter

so isses…
…§23 Abs.1 Nr.1 EStG i.d.F.d.StEntlG 99/02

Ciao!
Nemo