Hallo, ein Mensch stirbt und hinterläßt eine Immobilie. Lt. Testament gibt es acht gleichberechtigte Erben (keine ersten Grades - nur Neffen/Nichten)Ein Erbe davon ist als Testamentvollstecker bestimmt der die Immo verkaufen will/muss. Inwieweit haben die anderen sieben diesbezüglich ein Mitspracherecht ?
der TV hat recht freie Hand, kann sogar dann die Immobilie anderweitig verkaufen, wenn einer der anderen Erben diese übernehmen möchte, sich aber anderweitig ein Käufer findet, der mindestens wirtschaftlich vergleichbar interessant ist. Ich habe es auch schon vor Gericht erlebt, dass ein TV sich weigerte überhaupt mit einem Erben zu verhandeln, und dieser daher nicht mal die Möglichkeit hatte ein konkret vergleichbares Angebot zu machen. Selbst damit ist ein TV durch gekommen.
Andererseits hat er auch recht freie Hand darin wie schnell er zu welchem Preis er verkauft. D.h. er darf in weiten Grenzen selbst entscheiden wie lange er das Haus zu welchem Preis anbietet, und wann er bei einem Interessenten zuschlägt.
Und alles was sich unter dieser Grenze an Detailfragen ergibt kann man wohl recht einfach mit „ja, der TV kann/darf“ beantworten. Ist ein TV bestellt, ist die Erbabwicklung keine basisdemokratische Veranstaltung mehr. Allerdings sollte man auch den Vorteil dieser Konstellation nicht vergessen. X Erben zu einstimmigen oder auch nur mehrheitlichen Entscheidungen zu bringen kann nahezu unmöglich sein. Der TV stellt sicher, dass auch in den verquersten Situationen eine vielleicht nicht optimale aber immerhin erfolgreiche Abwicklung möglich wird.