Hallo,
kann mir bitte jemand kurz sagen, welche steuern beim kauf/verkauf einer immobilie anfallen?
Soweit ich weiss, fällt beim kauf grunderwerbsteuer an, während bei einer schenkung eine steuer in höhe von 30% anfällt (nach einem freibetragabzug von 20.000€).
Falls eine gekaufte wohnung innerhalb von 10 jahren mit gewinn wiederverkauft wird, muss der gewinn versteuert werden, aber in welcher höhe?
Und wie ist es, wenn eine geschenkte wohnung wieder verkauft wird?
also bei dem Kauf einer Immobilie, oder eines Grundstückes fällt Grunderwerbsteuer an.
Diese ist inzwischen in den Bundesländern unterschiedlich. Genaue Informationen erhält man auf den Seiten der Finanzämter.
Die Steuer bei einer Schenkung ist ebenfalls unterschiedlich. Es kommt darauf an, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis man steht.
Auch hier geben die Seiten der Finanzämter genauer Auskunft über die Freibeträge. 30% und 20.000,- Euro muß nicht sein.
Wenn eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren verkauft wird, dann fällt die Steuer nur auf den noch verbleibenden Teil an.
Wenn Du die Immobilie z.B. schon 5 Jahre hast, dann zahlst Du nur noch für die verbleibenden 5 Jahre, also für die Hälfte. Die Kosten werden in jedem Falle abgezogen, sodaß der reine Gewinn dieser Steuer unterliegt.
Bei der geschenkten Wohnung fällt die Schenkungssteuer an. Daß dann zusätzlich auch eine Spekulationssteuer anfallen soll, wäre mir neu. Ich halte das für ausgeschlossen. Aber ein Anruf bei Deinem Steuerberater oder den Finanzämtern (die müssen kostenfrei Informationen geben) wäre auch hier ratsam.
Hallo,
diese Fragen sind auf die Entfernung nicht wirklich zu beantworten, dass sollte man im direkten Gespräch klären, wo Fragen und Rückfragen möglich sind. Zudem geht es um viel Geld. Sie sollten sich daher einen Steuerberater leisten um auf der sicheren Seite zu sein.
ich gehe davon aus, dass die Wohnung durch Schenkung erworben wurde.
Nun bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren ist entscheiden wie die Wohnung innerhalb der letzten zwei Jahre vor Verkauf benutzt wurde.
Entweder Eigennutzung / Unentgeltliche Überlassung an Nahe Angehörige oder Vermietung. Bei Vermietung kann ein Veräußerungsgewinn entstehen (Verkaufserlös + in Anspruch genommene Abschreibung abzgl. Anschaffungskosten). Dieser ist mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
Bei Eigennutzung / unentgeltliche Überlassung ist der Verkauf steuerfrei.