Hallo,
ist Immobilienverkauf im Ausland mit einfacher Vollmacht möglich,wenn der eine von 2 Eigentümer/Verkäufer vor Ort unterzeichnet bzw. den Verkauf abwickelt, weil der andere Eigentümer aus Krankheitsgründen länger nicht selbst anwesend sein kann?
Oder muß die vollmacht notariell beglaubigt sein?
Wer weiß was?
Dank an alle für schnelle Auskunft.
Gruß
tisnik
Hallo,
da müsste man die Formvorschriften des „Auslands“ kennen. Diese können durchaus von dt. Formvorschriften abweichen. Bei uns wäre eine einfache Vollmacht jedenfalls nicht ausreichend, und es gibt Länder die sogar eine offiziell übersetzte und mit Überbeglaubigung versehene Vollmacht haben wollen. Einfacher kann es je nachdem sein, wenn man eine Lösung mit vollmachtlosem Vertreter einsetzen kann.
Gruß vom Wiz