Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte eine Wohnung verkaufen, die bei einer Bank als Sicherheit für eine andere Immobilie hinterlegt ist. Diese Bank ist auch im Grundbuch vermerkt.
Kann ich die Wohnung jetzt so einfach verkaufen bzw. was muss ich mit der anderen Bank klären.
Für den ein oder anderen Tipp wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß,
Ptonka
Hallo!
Erschöpfend kann ich das nicht beantworten, jedoch ist sicher, dass es nicht so einfach geht. Auf jeden Fall ist mit der Bank eine Rücksprache erforderlich. Nach meinem Wissen wird der Notar die Beurkundung verweigern, wenn nicht eine entsprechende Erklärung der Bank vorliegt. Außerdem erhebt sich die Frage wie die jetzt durch die Wohnung besicherte andere Immobilie dann besichert werden soll. Am besten zuerst mit der Bank sprechen und oder oder mit dem Notar im Vorfeld.
Viele Grüße
HC
Hallo,
generell können Sie immer verkaufen.
Aber:
Rechtlich hat die Bank jedoch immer vorrangigen Rückzahlungsanspruch bis zu der Höhe für welche Sie Ihnen möglicherweise ein Darlehen gewährt haben könnte.
Käufer kann und darf auch nicht direkt an Sie bezahlen, sondern nur an die Bank für welche Sicherheiten eingetragen sind, bzw auf ein Treuhandkonto.
Sie sollten dieser Bank Ihr Vorhaben erläutern und den Ablauf mit dem zuständigen Sachbearbeiter abstimmen!
Gruß Schwabenroland