Immobilie als Haftung für zwei getrennte Firmen?

Ist es möglich, dass eine Immobilie von 2 getrennt voneinander arbeitenden Firmen als Absicherung für die Firmen (GmbH oder Kleine AG) genutzt werdeen kann?

Z.B. falls der Immobilienwert über 75 000 Euro betrüge, könnte dann eine GmbH und eine Kleine AG diese Immobilie getrennt voneinander als Abicherung angeben?

Hallo Markus,

eigentlich hängt das nur von der/den finanzierenden Bank/en ab. Als Sicherheit für Banken dienen Grundschulden oder Hypotheken. Diese können auf dem Haus (im Grundbuch) eingetragen werden. Wer das Haus als Sicherheit zur Verfügung stellt ist egal.

Beispiel: Das Haus gehört A. A stellt der Bank, für einen Kredit für die B-GmbH, sein Haus als sogenannte „Drittsicherheit“ zur Verfügung. Dafür unterschreibt der Eigentümer A nicht den Kreditvertrag der B-GmbH sondern nur eine Sicherungszweckerklärung (Verbindet Kredit an B-GmbH mit Sicherheit von A). Damit haftet die Grundschuld auf dem Haus von A aber für den Kredit der B-GmbH. Wenn das Haus jetzt auch noch für die C-AG haften soll, gilt das gleiche Spiel. Allerdings bekommt die Bank für den Kredit an die C-AG nur eine nachrangige Grundschuld. Die erste Grundschuld ist ja für die B-GmbH. Man muß dann mit der Bank klären, ob das dieser reicht.

Ich hoffe, Du kannst mit dem Bespiel etwas anfangen.

Viele Grüße

Tanja

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