Immobilie an Kinder übertragen, welche Möglichkeit

Hallo!

Folgendes - natürlich rein hypothetisches- Szenario:

Eltern, schon beide Rentner, besitzen eine Eigentumswohnung. Nun haben sie Geschichten gehört, dass sie im Fall der Fälle diese Wohnung verkaufen oder vermieten müssten, um z.B. Kosten in Pflegefall oder auch für ein Altersheim aufbringen zu können. Deswegen möchten sie die Wohnung noch zu Lebzeiten an ihre beiden Kinder übertragen, aber natürlich auf Lebzeiten das Recht haben, dort zu wohnen.

Was wäre in so einem Fall die beste Möglichkeit dazu?

Man muss bedenken, dass die Kinder evtl. irgendwann einmal arbeitslos werden könnten und dann der Besitz der Wohnung Nachteile für sie hätte. Ausserdem besitzt vielleicht momentan keines der Kinder die liquiden Mittel, um dem anderen seinen Anteil auszahlen zu können und alleinige Eigentümer zu werden.

Momentan hätte man vielleicht den Rat von einem Notar bekommen, ein Testament aufzusetzen und demjenigen der Eltern, der am längsten lebt, die Entscheidung zu überlassen. Aber würde das die Entscheidung nicht nur vertagen?

Was wäre in so einem Fall die beste Möglichkeit dazu?

Ein notarieller Schenkungsvertrag, mit grundbuchlich gesichertem Wohnrecht für beide Elternteile.

Man muss bedenken, dass die Kinder evtl. irgendwann einmal
arbeitslos werden könnten und dann der Besitz der Wohnung
Nachteile für sie hätte. Ausserdem besitzt vielleicht momentan
keines der Kinder die liquiden Mittel, um dem anderen seinen
Anteil auszahlen zu können und alleinige Eigentümer zu werden.

Entweder, oder. Entweder die Wohnung wird übertragen, damit die Pflegekosten abgewälzt werden können, oder man tut es nicht, damit die Kinder im Falle eines Falles maximale staatliche Unterstützung erhalten. Beides auf einmal geht wohl nicht.

Momentan hätte man vielleicht den Rat von einem Notar
bekommen, ein Testament aufzusetzen und demjenigen der Eltern,
der am längsten lebt, die Entscheidung zu überlassen. Aber
würde das die Entscheidung nicht nur vertagen?

Vor allem würde das den gewünschten Zweck nicht erreiche. Solange eines der beiden Elternteile lebt, wäre die Wohnung zur Zahlung etwaiger Pflegekosten verwertbar.

Danke für den Hinweis, beides zugleich geht dann wohl wirklich nicht.

Hallo zusammen,

Was wäre in so einem Fall die beste Möglichkeit dazu?

Ein notarieller Schenkungsvertrag, mit grundbuchlich
gesichertem Wohnrecht für beide Elternteile.

Würde ich nicht als optimal ansehen. EIn Nießbrauchsrecht geht deutlich weiter als ein Wohnrecht, und gestattet es z.B. die Wohnung zu vermieten und von den Mieteinkünften Heimunterbringung oder das Häuschen im Süden zu finanzieren, ohne dass hierdurch dauerhafte Nachteile für die Kinder entstehen. Das Wohnrecht sichert demgegenüber nur die eigene Wohnnutzung ab. Ganz sicher ist man zudem nie, da sich der Sozialhilfeträger einen Schenkungswiderruf überleiten kann.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Noch ein zusaetlicher Hinweis: Die Kinder sind den Eltern gegenueber unterhaltspflichtig. Sind koennten spaeter genoetigt sein, Schulden zu machen, um ihren Eltern menschenwuerdige Heimplaetze zu finanzieren. Daher ist es ratsam, den Kindern zu erlauben, die ihnen uebertragene Wohnung mit einer Hypothek zu belasten. So kann ein guenstigerer Kredit aufgenommen werden.

Gruss
Christoph