Immobilie an nicht verheirateten Partner vererben

Hallo an alle,

Mir gehört eine Immobilie plus Immobilienfinanzierung dazu.
Mein Partner und ich sind nicht verheiratet, wollen aber eine Absicherung bzgl Immobilie , falls ich mal sterbe.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Müsste ich bei der Bank etwas erfragen?
Kann man das beim Notar festlegen ?
Ich bin dankbar für einige Tipps
Liebe Grüße
Christina

Hallo,

was darf das ganze denn kosten? Worauf ich hinaus will: es gibt Leute, die sich mit so etwas auskennen: Fachanwälte für Erbrecht und Notare, zum Beispiel. Die wollen aber für ihre Arbeit bezahlt werden, aber dafür bekommt man dann in der Regel, was man will. Natürlich kann man sich Anregungen in einem Internetforum holen, aber am Ende sollte die Sache halt jemand regeln, der nicht nur die entsprechende Ausbildung hat, sondern ggfs. sogar haftet, wenn er Mist gebaut hat.

So ganz grundsätzlich: natürlich kann man ein Testament aufsetzen, aber wenn es Pflichtteilberechtigte gibt, kann am Ende dabei herauskommen, dass das Haus verkauft werden muss, um die Berechtigten auszuzahlen. Man könnte auch über ein Wohnrecht nachdenken, das zumindest sicherstellen würde, dass Dein Partner bis zu seinem Ende im Haus wohnen kann und zwar unabhängig davon, wer nach Deinem Tod Eigentümer ist.

Das wichtigste ist, dass Ihr Euch zunächst überlegt, was das Zielbild ist, also bspw. wer Eigentümer und wer Bewohner sein soll. Dieses Zielbild trüge man idealerweise zu einem Notar oder Anwalt und ließe sich dann beraten, wie man das am besten und sichersten umsetzen kann.

Gruß
C.

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Natürlich kannst Du ein Testament schreiben, das den Partner begünstigt, und wenn es keine Pflichtteilsberechtigten gibt, bekommt der dann auch alles uneingeschränkt.

Der Knackpunkt ist ein ganz anderer: Ohne Trauschein gilt der nicht angeheiratete Partner erbschaftsteuerrechtlich als Dritter und hat nur einen kleinen Freibetrag, dann einen hohen Einstiegssteuersatz und eine üble Progression. D.h. am Ende des Tages landet ein guter Teil des Werts der Hütte beim Finanzamt. Demgegenüber fällt unter Ehegatten angesichts des hierfür geltenden Freibetrags zzgl. des Versorgungsbeitrags und abzüglich des Pauschbetrages für Kosten des Todesfalls bis über € 750.000,-- keinerlei Steuer an. Nehmen wir mal diese € 750.000,-- in deiner aktuellen Situation an, würden hingegen über € 200.000,-- beim Finanzamt landen.

Das kann man etwas dadurch optimieren, dass man alle zehn Jahre den Freibetrag im Rahmen von Schenkungen nutzen kann. Aber die Frage ist natürlich einerseits, ob man das kann und will, und andererseits bringt das Spiel beim Freibetrag von gerade mal €20.000,-- bei steuerrechtlichen Dritten nicht wirklich viel.

Ansonsten kann man natürlich auch eine nette Versicherung auf deinen Tod abschließen, aus der dann die Steuern bezahlt werden können. Das ändert aber nichts daran, dass so einfach mal über € 200.000,-- nur durch den fehlenden Trauschein vernichtet werden.

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Ich danke euch für die Antworten.
Das es über einen Notar gehen soll ist natürlich klar.
Mir ging es um Ideen, was überhaupt möglich ist.
Dabei habt ihr mir sehr geholfen

Genau die Erbsteuersache war übrigens der Grund, weswegen wir überhaupt geheiratet haben - wir sind schlicht nicht reich genug, um so viel an den Fiskus zu verschenken :no_mouth:

… und wenn ich bei einem meiner Unfälle oder den folgenden OPs gestorben wäre, wäre mein Lieblingsmensch mit einem Schlag finanziell ruiniert gewesen.

Wir wegen der Steuern generell. Die Ehe war nicht so der Hit, aber ich verdanke ihr eine Witwenrente mittlerweile seit mehr als einem Vierteljahrhundert.

Grüßchen
Ann da Cava

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Ob man es gut und richtig findet, oder auch nicht, bietet der Trauschein an 1001 Ecken des Lebens nach wie vor Vorteile, die man nur genau so und nicht anders erreichen kann, selbst wenn man viel Aufwand treiben würde (den sich Ehegatten dann auch sparen können).

Verheiratete wie nicht verheiratete Paare gehen mehr oder weniger realistisch davon aus, dass die Beziehung ewig hält oder man sich zumindest im Falle des Falles wie anständige und vernunftbegabte Wesen fair trennt. Das klappt zum Glück ja auch in vielen Fällen, und dann sind die Kosten einer Scheidung auch sehr überschaubar, bei der dann qua Gesetz auch alles eindeutig geregelt wird, was zu regeln ist. Und wenn sich der Antragsgegner meint, nicht vertreten lassen zu müssen und dabei über den Tisch gezogen wird, kann man das nicht dem Instrument der gerichtlichen Scheidung anlasten.

Wenn es aber - was natürlich niemand vorher für möglich hält - so richtig knallt, ist man mit dem klar geregelten Verfahren und gesetzlich eindeutig normierten Ansprüchen immer deutlich besser gestellt, als wenn es ohne Trauschein auseinander geht, und nichts außer verliebten Sprüchen aus besseren Zeiten existiert, auf deren Basis man die Dinge dann regeln muss.

Insoweit kann man weiterhin nur den dringenden Rat geben, dass spätestens wenn Immobilien und Kinder oder eine Selbständigkeit ins Spiel kommen, man eine nette Party mit Familie und Freunden organisieren und Hochzeit feiern sollte, vollkommen unabhängig von einer sonstigen Einstellung zum „bürgerlichen Leben“ und seinen Ritualen.

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Gerne wird ja auch vergessen, dass Eheleute auch im Fall von Unfall, Krankheit und Tod gewisse Privilegien genießen, während auch langjährige Partner vor dem Gesetz wie Fremde behandelt werden. Vor einem knappen Jahr erlebten wir das relativ hautnah: seit 15 Jahren ein Paar und eine Woche vor geplanter Eheschließung eine lebensbedrohliche Erkrankung inkl. Bewusstseinsverlust.

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Zumal es seit Anfang diesen Jahres das neue Notvertretungsrecht in medizinischen Fragen gibt (sicherlich auch befördert durch die Erfahrungen in der Pandemie), das ebenfalls nur für Ehegatten gilt und diese für den Fall fehlender Vorsorgevollmacht privilegiert.

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