ist eine geschenkte oder übertragene Immobilie von Eltern auf Kind(er) vor Gläubiger sicher, wenn nach Tod der Eltern Schulden ausstehen? wie verhält es sich mit dem Anfechtungsgesetz?
Wie sieht es damit aus, wenn zusätzlich zur übertragene Immobilie eine Grundschuld auf dem Haus liegt.
das ist natürlich keine steuerliche, sondern eine rechtliche Frage.
Grundsätzlich ist es so, dass man mit dem Erbe die Gesamtrechtsnachfolge antritt, also alle Soll- und Habenpositionen auf den/die Erben gleichermaßen übergehen. D.h. man muss sich SCHNELL!!! einen Überblick darüber verschaffen, ob man das Erbe annehmen oder ausschlagen will. Schlägt man ein überschuldetes Erbe nicht aus, haftet man mit dem Privatvermögen. Bestehen Zweifel, kann man die Dürftigkeitseinrede erheben und damit eine Beschränkung der Haftung auf das Erbe erreichen. Ggf. kann man auch Nachlassinsolvenz beantragen. Das sind aber alles Themen, die höchst kompliziert und finanziell gefährlich sein können, und in die Hand eines Fachmanns gehören.
Inwieweit ein vorab übertragenes Haus haftet, hängt von mehreren Faktoren ab. D.h. man müsste sich mal den Rang der eingetragenen Rechte ansehen, den Zeitpunkt der Übertragung und insbesondere die Frage von hierfür erbrachten Gegenleistungen.
Also ganz schnell zum spezialisierten Kollegen vor Ort. Hast Du keinen Erbrechtsspezialisten griffbereit kannst Du dich auch gerne an mich wenden.
Gruß vom Wiz
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