Immobilie beleihen und vermieten

Hallo,
habe zum folgenden Fall schon mehrere Meinungen aber ohne hinreichende Begründung gehört.

Jemand möchte ein Einfamilienhaus kaufen und beleiht dazu seine unbelastete Eigentumswohnung. Vorteil: So kann er die Schuldzinsen von der Steuer als Aufwand absetzen. Kennt jemand dazu einschlägige Gerichtsurteile?

Vielen Dank

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Jemand möchte ein Einfamilienhaus kaufen und beleiht dazu
seine unbelastete Eigentumswohnung. Vorteil: So kann er die
Schuldzinsen von der Steuer als Aufwand absetzen.

Hallo,
ich meine das geht nicht. Die Schulden muessen zu dem vermieteten Objekt gehoeren. Also das zukuenftige Einfamilienhaus muss vermietet und beliehen werden.
Oder die Eigentumswohnung haette damals vermietet und beliehen werden muessen bis ueber den heutigen Tag hinaus.
Gruss Helmut

Ich darf mich anschließen. Die Schuldzinsen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung absetzbar, weil Sie mit dem Mietobjekt überhauptsnichts zu tun haben sondern privat veranlasst sind.