Kann mann von seinen Eltern eine beliehen Wohnung vor Eintreten des Erbfalles geschenkt bekommen und wie stellen sich die finanziellen Forderungen der Bank in diesem Fall dar?
Wie Gandalf schon schrieb, ist eine Schenkung kein Problem!
Diese berührt das bisher bestehende Schuldverhältnis erstmal gar nicht. Die Schenkenden bleiben Darlehensnehmer und das Objekt die Sicherheit.
Soll allerdings der Verschenkende auch das Darlehen loswerden, sieht sie Sache anders aus. Die Bank will entweder das Darlehen zurück (meist mit Vorfälligkeitsentschädigung) oder ist mit dem Wechsel des Darlehensnehmers einverstanden (Allenfalls gegen Gebühr- ca. 1-2% der Darlehenssumme). Im ersten Fall muss der Beschenkte halt eine Bank suchen um das bestehende Darlehen umzuschulden.
Welcher Fall grundsätzlich günstiger ist, hängt unter anderem von den Darlehenskonditionen des noch bestehenden Darlehens und dessen Restlaufzeit (Festschreibung) ab.
Hallo !
nochwas dazu :
angenommen die Eltern bleiben Darlehensnehmer, hätte die Bank keine Sicherheiten mehr.
Die Bank muss der Umschreibung also zustimmen.
Die Grundschulden sind zwar weiter zugunsten der Bank eingetragen, können aber nicht mehr „zweckbestimmt“ für ein bestimmtes Darlehen als Sicherheit dienen.
Du als neuer Eigentümer mußt der Bank eine neue „Zweckerklärung“ unterschreiben - damit stellst du der Bank auch weiterhin die Sicherheiten (Gundschulden) zur Verfügung.