Immobilie: Erbengemeinschaft uneinig

Hallo beisammen,

vielleicht könnt ihr ja bei folgendem Problem weiterhelfen:

Ehepaar Müller interessiert sich für ein seit gut 2 Jahren leerstehendes Haus, hat nun herausgefunden,
dass die Eigentümer eine Erbengemeinschaft sind (9 Personen – anscheinend alle mit gleichen
Erbteilen). Ehepaar Müller hat nun mit einem der Erben Kontakt aufgenommen, welcher auch dieses
Haus gerne verkaufen würde.
Dieser eine Erbe teilte mit, dass die ganze Angelegenheit schon länger beim Gericht ist – Ehepaar Müller
hat den diesbzgl. Sachverhalt aber nicht ganz verstanden…

Nun zur eigentlichen Frage:
Wenn sich 8 der gesamt 9 Erben einig sind, dieses Haus an Ehepaar Müller zu verkaufen, kann dann der
9. Erbe, sagen wir mal Frau Huber dagegen sein und den Verkauf verhindern?
Oder reicht es aus, dass die Mehrzahl der Erben für den Verkauf des Hauses an Ehepaar Müller stimmt?
Momentane Lage ist nämlich die, dass Miterbe Frau Huber das Haus unbedingt haben möchte – nicht
mal für sich selber, denn Frau Huber besitzt schon ein eigens Haus und zig andere Immobilien –
sondern anscheindend um dies zu renovieren und mit beträchtlichem Gewinn weiterzuverkaufen.
Anscheinend gibt es da aber auch Unklarheiten, denn sonst wäre die ganze Sache ja derzeit nicht bei
Gericht…

Hat Ehepaar Müller überhaupt eine Chance dieses Haus käuflich zu erwerben, wenn Frau Huber (ist ja
eine der 9 Erben) sich diesbzgl. absolut unkooperativ zeigt?
Oder können sich die anderen Miterben, wenn die sich alle einig sind, einfach über Frau Huber
hinwegsetzen?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen und bin gespannt – Dankeschön!

Sicherlich können 8 Erben nicht einfach über das Eigentum der 9. Erbin abstimmen…und deren Besitz dann mitverkaufen.

Es gibt für jeden Miteigentümer zwei Möglichkeiten…entweder verkauft er sein Erbteil, wobei meines Wissens die übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht haben, oder falls das wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann idR. die Auseinandersetzung erwirkt werden. Dann wird nach den Regeln der Zwangsversteigerung das Erbe verwertet (Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft).
Gruß n.