Immobilie Erwerb für Ausländer

Ein nicht-EU-Ausländer, der nicht in der EU wohnt, möchte in DE eine Eigentumswohnung kaufen.
Kann er das über einen in DE Ansässigen mit einer General Vollmacht machen ? Reicht es, diese Vollmacht auf Englisch zu haben ? Welche Kosten / Steuer kommen auf ihn zu ?
Falls diese Wohnung vermietet wird, wie sieht es mit der Versteuerung der Einkünften aus ?

Danke für jeden Hinweis.

da kann ich leider nicht weiterhelfen !

Hallo,

ich kann zur Zeit wg. starker Auslastung leider nicht helfen

Gruss

Lothar Hauschulz

Für eine Vollmacht braucht man vor dem Grundbuchamt
mindestens eine notarielle Beglaubigung. Die Vollmacht
muss wahrscheinlich in deutsch geschrieben sein, weil
die Amtssprache deutsch ist. Beim Kauf will das Finanz-
amt Grunderwerbsteuer, je nach Bundesland bis zu 4.5%
des Verkaufspreises.
Bei Mieteinnahmen muss man Einkommesteuer bezahlen.
Wenn man sich mehr als 180 Tage in Deutschland aufhält,
dann hier. Ihr Anliegen ist sehr kompliziert, also
besser noch mal genau nachfragen.

Hallo,
habe leider nicht das Wissen, dies zu beantworten.

Gruss, Susanne

Hallo hlka,

die Vollmachtserteilung ist immer möglich; eine Vollmacht für einen Grundstückskauf sollte - wie auch der Kauf - bei einem Notar erteilt und beglaubigt werden.

Ob eine englische Vollmacht ausreicht, weiß ich nicht; in jeden Fall nur dann, wenn der Notar hier in Deutschland englisch kann und sie versteht. Wahrscheinlich wird er aber auf einer deutschen amtlichen Übersetzung bestehen.

Auf den Erwerber kommen die üblichen Kosten zu:

  • Notargebühren ( abhängig vom Kaufpreis )
  • Grunderwerbsteuer ( m. E. 3,5 % des Kaufpreises )
  • Gerichtskosten für die Umschreibung

Mieterträge unterliegen in Deutschland der Einkommenssteuer; bei einer vermieteten Eigentumwohnung sollte aber der steuerliche Gewinn im Rahmen der für Deutsche geltenden Freigrenzen liegen.

Wie dies aber bei Ausländern im Detail ist, weiß ich nicht.

Daher: Steuerberater / Finanzamt ansprechen und Rat holen !!!

MfG

Stefan Seidel

Sorry, da kann ich leider nicht helfen.
Gruß Claus

OK, verstanden. Danke.

Hallo,
beim Kauf fällt die Grunderwerbsteuer i.H.v. 3,5% des Kaufpreises an.
Die Gemeinde erhebt jährlich Grundsteuer.
Werden Einkünfte aus Vermietung erzielt, so unterliegen diese der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Diese beträgt 25%.
Zu den anderen Fragen kann ich leider keine Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
über die Fragen habe ich echt gegrübelt.
Also mit einer Generalvollmacht kann man das nach meinem Wissen schon machen aber ich glaube die Vollmacht muss auf Deutsch übersetzt werden.
Notarkosten würden hinzukommen wegen der Generalvollmacht.
Wenn du eine Wohnung in DE vermietest aber weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hier hast, bist du bist ein Steueräusländer. Also in DE beschränkt Steuerpglichtig, d.h. jedes Jahr musst du eine Steuererklräung abgeben und deine steuern in DE abführen.

Hallo hlka,

sorry, aber auf Deine Frage kann ich so keine definitiv richtige Antwort geben.

Viele Grüße
benhed

Die Versteuerung der Mieteinnahmen ist in DE fällig, über die anderen Fragen kenn ich mich leider nicht aus. mfg. maluzo