Immobilie Erwerb für Ausländer

Ein nicht-EU-Ausländer, der nicht in der EU wohnt, möchte in DE eine Eigentumswohnung kaufen.
Kann er das über einen in DE Ansässigen mit einer General Vollmacht machen ? Reicht es, diese Vollmacht auf Englisch zu haben ? Welche Kosten / Steuer kommen auf ihn zu ?
Falls diese Wohnung vermietet wird, wie sieht es mit der Versteuerung der Einkünften aus ?
(Diese frage wurde von jemand anderem auch gestellt, aber nicht ausreichend beantwortet. Deshalb stelle ich die frage noch einmal).
Danke für jeden Hinweis.

Hallo, ich habe keine Ahnung. Würde raten, dieses Thema mit dem Grundeigentümer-Verband zu klären und mit einem Steuerberater, der Ahnung von diesem Recht hat. Steht bestimmt in den gelben Seiten. Außerdem wäre evtl. noch der Rat eines Notars hilfreich. Aber Wissen habe ich überhaupt nicht. Sorry. Gruß Uli

Es tut mir sehr leid, hier kann ich nicht weiterhelfen. juliuszwo

Trotzdem danke. Ich hoffe, das ich irgendwo hilfe bekommen werde.

Es tut mir sehr leid, hier kann ich nicht weiterhelfen.
juliuszwo

Schade, falls Sie informationen über dieses Thema irgendwo her kriegen könnten würde ich mich sehr darüber freuen. Danke trotzdem für ihre antwort.

Sehr geehrter User
leider kann ich Ihnen in dieser Frage nicht wirklich weiterhelfen, hier müssten Sie sich mit ihrer Frage an einen Notar oder Anwalt wenden.
ALles Gute für die Zukunft.

Liebe rüße

Das dürfte weder ein Notar noch ein Verkäufer für ausreichend erachten. Die Vollmacht muß in jedem Falle in deutscher Sprache verfaßt oder amtlich beglaubigt übersetzt sein sein und von einer Botschaft oder Konsularvertreteung als solche beglaubigt sein, damit Notar und Verkäufer den Inhalt auch verstehen können. Gerade bei einer Generalvollmacht eines Ausländers dürfte aber letztlich das Amtsmißtrauen des Notars kein Beurkundung zulassen, wenn der Vertretene nicht als bonitätsmäßig einwandfei bekannt ist. Wer soll denn hier für den Käufer unter Vorlage einer solchen vollmacht handeln. Wer trägt die Risiken für den Fall, dass Grunderwerbsteuer oder Kaufpreis später nicht bezahlt werden? Letztlich haftet nach Magabe der Kosten- und Steuergesetze der Verkäufer aus dem Vertag heraus solidarisch mit dem Käufer für die Erfüllung der Kosten; diese gesetzlich verankerte Kostenregelung kann man auch nicht wegbeurkunden!

In BRD kann - soweit mir bekannt ist - jeder Grundeigentum erwerben.
Das geht auch mit einer Vollmacht, die allerdings von einem Rechtsanwalt textlich vorbereitet sein sollte, und auf jeden Fall auf DEUTSCH sein muss.
Amtssprache ist nämlich in BRD Deutsch.
Steuern + Gebühren wie immer (Notar, Grundbuchamt + Grunderwerbsteuer) und Mieteinkünfte im Heimatland versteuern, wenn er hier nicht wohnt.
Grüße
Aira92

Tut mir leid. Damit kenne ich mich gar nicht aus.

Schade. Trotzdem danke.

Ich kann hier leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße
Thomas