A und B sind verheiratet in zweiter Ehe und leben in einer Zugewinngemeinschaft. A kauft sich von gemeinsamem Geld eine Eigentumswohnung. Diese läuft nur auf A. Ein Jahr später stirbt B. A ist laut Testament Alleinerbe. B hat aber Kinder.
Können diese ihren Pflichtteil von der Wohnung, die auf A läuft, zwecks „Schenkung“ einfordern?
Grundlage des Pflichtteilsanspruchs sind die Nachlasswerte. Diese gründen auf Eigentum des Verstorbenen. Notfalls ist im Klagewege zu klären, ob der Verstorbene aufgrund der ehelichen Gemeinschaft einen Ausgleichsanspruch wegen der EW hatte. Dieser Anspruch würde im positiven Falle in den Nachlass gefallen sein.
Falls für Sie noch Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut unter Wiederholung des Vorganges.
Freundliche Grüße aus dem Norden Niedersachsens
H.G.
Sofern zwischen der Schenkung und dem Tod noch keine 10 Jahre vergagen sind, stehen den Kindern hinsichtlich der Schenkung zusätzlich zu deren gesetzlichem Erbanspruch Erbergänzungsansprüche zu.