Hallo an alle,
mal eine allgemeine Frage:
Kann eine Immobilie beliehen bzw. eine Hypothek darauf aufgenommen werden, wenn es mehrere Eigentümer (in gleichen Anteilen) gibt?
Müssen dann alle Eigentümer dieser Hyp. o. Beleihung zustimmen oder kann quasi jeder seinen Anteil frei verwalten?
Wie hoch darf die aufgenommene Summe maximal sein (prozentual zu Verkehrswert oder zum Teil, der dem Nutzer gehört?)
Wie sieht es im Allgemeinen und im Fall mehrere Eigentümer mit den Eintragungen im Grundbuch aus?
Wirkt sich ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht (keiner der Eigentümer) auf die Beleihung / Hypothek aus?
Vielen Dank für Antworten.
Gruß,
Susanne