Immobilie: Hypothek / Beleihung ?

Hallo an alle,

mal eine allgemeine Frage:

Kann eine Immobilie beliehen bzw. eine Hypothek darauf aufgenommen werden, wenn es mehrere Eigentümer (in gleichen Anteilen) gibt?
Müssen dann alle Eigentümer dieser Hyp. o. Beleihung zustimmen oder kann quasi jeder seinen Anteil frei verwalten?
Wie hoch darf die aufgenommene Summe maximal sein (prozentual zu Verkehrswert oder zum Teil, der dem Nutzer gehört?)
Wie sieht es im Allgemeinen und im Fall mehrere Eigentümer mit den Eintragungen im Grundbuch aus?
Wirkt sich ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht (keiner der Eigentümer) auf die Beleihung / Hypothek aus?

Vielen Dank für Antworten.

Gruß,
Susanne

Hallo Susanne,

eine Beleihung kann nur solidarisch für alle Eigentümer erfolgen, da ja nur ein Grundbuch existiert.

Anders ist es bei Eigentumswohnungen, da hier pro Wohnung Wohnungsgrundbücher angelegt sind.

Tipp: Teilt die Immobilie in einzelne Wohnungen unter Euch auf und der Geldnötige verpfändet seine Wohnung.

Christian

Hallo Christian und danke für deine Antwort,

eine Beleihung kann nur solidarisch für alle Eigentümer
erfolgen, da ja nur ein Grundbuch existiert.

Das ist gut zu wissen. Also ist es auch nicht möglich mit - sagen wir - einer 2/3 - Mehrheit über den Kopf des letztes Eigentümers etwas hinweg zu bestimmen, richtig?

Es geht nicht darum, dass ich die Immo beleihen will, ich möchte nur sicher gehen, dass es auch keiner der anderen Eigentümer ohne mein Wissen tut, da ich keinen Kontakt zu ihnen habe und ihnen durchaus zutrauen würde, dass sie soetwas hinter meinem Rücken tun.

Gilt das gleiche auch, wenn man das Haus nur als „Sicherheit“ angibt bzw. für nen Kredit?

Sorry, wenn ich dumme Fragen stelle, ich hab nur echt keine Ahnung.

Tipp: Teilt die Immobilie in einzelne Wohnungen unter Euch auf
und der Geldnötige verpfändet seine Wohnung.

Das geht leider so nicht, da nur 2 Wochnungen und 3 Eigentümer (außerdem sind die Wohnungen verschieden groß), dazu ein Garten, 2 Garagen etc, also ist nicht so leicht mit dem Aufteilen.

Gruß,
Susanne

Hallo Susanne,

das habe ich mal recherchiert. So ein Eigentumsanteil kann durchaus ohne die Zustimmung der Miteigentümer beliehen oder auch veräußert werden - mit oder ohne Wohnungsrechten, Leibrenten und anderen Dienstbarkeiten
.
Das Problem ist nur, daß die Banken so etwas im Normalfall nicht einmal mit der Beißzange anfassen, weil die Bestimmung eines möglichen Engagements viel zu viel juristischen Sachverstand erfordern würde. Der Bankjargon nennt Deinen Immbolienbesitz verächtlich einen „ideellen“ Eigentumsanteil.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger