ich beabsichtige in Spanien, genau auf Fuerteventura ein Ferienbungalow zu kaufen. Es ist soweit eigentlich klar. Bin allerdings etwas unsicher über die Abwicklung. Ein Vorvertrag, aufgesetzt von einem des spanischen Immobilienrechts kundiger ?? RA wurde mir schon zugesandt. Diesen Vertrag würde ich gerne überprüfen lassen. Auch weil dort ein Betrag von 3% aufgeführt ist, der ans Finanzamt abgeführt werden soll und zusätzlich von mir bezahlt werden soll.
Auf den Kanaren zahlt der Verkäufer (wenn er Ausländer ist) 3 % Steuern auf den
Verkaufspreis. Der Käufer ist jedoch für die Bezahlung dieser Steuer haftbar. Aus
diesem Grund werden die 3 % vom Verkaufspreis in Abzug gebracht (Rückbehalt durch
den Käufer).
Eine andere Geschichte ist die Steuer, die der Käufer bezahlen muss. Die beträgt
bei Eintragung ins Grundbuch 6 %.
Normalerweise gehen die Notariatskosten zu Lasten des Käufers, das kann man jedoch
auch anders vereinbaren.
Es gibt eine ganze Menge zu beachten, damit Du nicht über den Tisch gezogen wirst.
Am besten lässt Du Dich von einem Anwalt beraten.
Hallo Klaus,bevor du zur Unterschrift nach Fuerteventura fliegst , lasse dir einen Grundbuchauszug schicken, damit du weisst, ob der Verkäufer der tatsächliche (und alleinige )Besitzer ist. Kläre vorher und lasse in die notariele Urkunde aufnehmen, wer welche Unkosten und Steuern übernimmt. Lasse dir Kopien des letzten Grundsteuerbescheids geben, sowie die letzten Rechnungen von Wasser, Strom und der Eigentümergemeinschaft. Nehme dir einen unabhängigen Übersetzer und/oder Anwalt(vor Ort).
Viel Freude an deinem neuen Haus!
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