Hallo
Ich bin leider auf dem Gebiet Steuerrecht, Immobilien etc ein Laie und hätte gerne gewusst, ob folgende Handhabung möglich ist:
A möchte ein Haus kaufen, das er mit Geld von Verwandten B finanzieren möchte (Onkel-Nichten Verhältnis). Es soll ein Vertrag aufgesetzt werden, der regelt, das A monatlich eine feste Summe (über die nächsten 15 Jahre) an B zurückzahlt.
Nun meine Frage:
wenn A das Haus mit dem Geld von B kauft, alle Kosten wie Grunsteuer, Notar, Makler etc zahlt, steht er dann auch im Grundbuch, bzw ist er Eigentümer der Immobilie?
was passiert , wenn B verstirb und das Darlehen noch nicht komplett zurück gezahlt ist? Hilf ein Nießbrauchrecht weiter, damit A wenigstens im Haus wohnen bleiben kann?
3)Wird die schon zurückgezahlte Summe im Erbfall abgezogen (es existieren noch Geschwister von B / A ist ja nur die Nichte und fällt aus dem Erbschema raus)? Nehmen wir an, B verstirbt nach 12 Jahren, wie sieht es dann mit dem Eigentumsrecht von A aus?
Ist es legal, oder macht man sich steuerlich strafbar? Es wird natürlich alles gezahlt, Grunderwerbssteuer etc.
A möchte ungerne einen Kredit bei einer Bank aufnehmen (wegen Zinsen etc)+ B hat das Geld eh nur auf der Bank „rumliegen“.
Wäre über Antworten oder Lektüre Hinweise sehr dankbar.
Grüße KUMIKUH )
Ich bin leider auf dem Gebiet Steuerrecht, Immobilien etc ein
Laie und hätte gerne gewusst, ob folgende Handhabung möglich
ist:
A möchte ein Haus kaufen, das er mit Geld von Verwandten B
finanzieren möchte (Onkel-Nichten Verhältnis). Es soll ein
Vertrag aufgesetzt werden, der regelt, das A monatlich eine
feste Summe (über die nächsten 15 Jahre) an B zurückzahlt.
Nun meine Frage:
wenn A das Haus mit dem Geld von B kauft, alle Kosten wie
Grunsteuer, Notar, Makler etc zahlt, steht er dann auch im
Grundbuch, bzw ist er Eigentümer der Immobilie?
Ja
was passiert , wenn B verstirb und das Darlehen noch nicht
komplett zurück gezahlt ist? Hilf ein Nießbrauchrecht weiter,
damit A wenigstens im Haus wohnen bleiben kann?
Da A der Eigentümer ist, kann er natürlich wohnen bleiben. Das Darlehen wird dann an die Erben des B weiterabbezahlt - wie im Darlehensvertrag vorgesehen.
3)Wird die schon zurückgezahlte Summe im Erbfall abgezogen (es
existieren noch Geschwister von B / A ist ja nur die Nichte
und fällt aus dem Erbschema raus)? Nehmen wir an, B verstirbt
nach 12 Jahren, wie sieht es dann mit dem Eigentumsrecht von A
aus?
4) Ist es legal, oder macht man sich steuerlich strafbar? Es
wird natürlich alles gezahlt, Grunderwerbssteuer etc.
A möchte ungerne einen Kredit bei einer Bank aufnehmen (wegen
Zinsen etc)+ B hat das Geld eh nur auf der Bank „rumliegen“.
Wäre über Antworten oder Lektüre Hinweise sehr dankbar.
B müsste die Zinsen für das Darlehen bei seiner Steuererklärung als Kapitaleinkünfte angeben.
da es hier um Werte geht, die im Falle des Fehlschlags des Konzeptes die persönliche Lebensplanung auf Dauer ruinieren können, ist dies keine Frage, die für ein Forum geeignet wäre, in dem man nur verallgemeinerte grundsätzliche Fragen anhand weniger Grobinformationen beantworten kann. Hier braucht es einen bzw. zwei Spezialisten um die im konkreten Fall optimale Lösung zu finden. Die Kosten für einen netten Anwaltskollegen, der sich mit Erbrecht auskennt und für einen Steuerberater wird man aufgrund optimaler Gestaltung schnell wieder raus haben.
BTW: Die andere bereits gegebene Antwort ist grundsätzlich richtig, soweit es die verallgemeinerte Fragestellung betrifft. Allein, so kommt man eben nicht zum notwendigen Konzept für den konkreten Fall. Dieses muss z.B. eine Betrachtung der Erbregelung des Onkels umfassen.
Gruß vom Wiz
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