Immobilie legal 'entsorgen'......?

hallo,

da hier keine konkreten rechtsratschläge gegeben werden dürfen, stelle ich mal folgenden fall rein hypothetisch zur diskussion:

ein privatmann ersteigert vor einigen jahren günstig eine denkmalgeschützte immobilie.
aufgrund durchgehender vermietung und eines sehr günstigen erwerbspreises hat diese immobilie sich auch nach abzug der steuerlast bereits mehr als einmal „selbst bezahlt“…

nun kommt die behörde, zuständig für den denkmalschutz, auf einmal auf die idee, daß zur erhaltung des denkmalschutz in naher zukunft umfangreiche modernisierungs- und sanierungsmaßnahmen notwendig wären…

nach eingehender prüfung der sachlage kommt der eigentümer zu dem schluß, daß die geforderten maßnahmen den verkehrswert der immobilie bei weitem übersteigen würden…die erträge der nächsten jahre wären dahin…bzw. es müßte eine neue hypothek aufgenommen werden…

da diese immobilie aufgrund dieser sachlage auf dem freien markt sicherlich nur sehr schwer zu veräußern ist, kommt der eigentümer auf folgende idee: er gründet für ein paar euros eine englische limited - gesellschaft und veräußert seine immobilie ( die ist zwischenzeitlich lastenfrei ) an ebendiese gesellschaft ( der eigentümer ist selbstverständlich dort geschäftsführer )

somit muß der ehemalige eigentümer sich als privatperson nicht mehr mit der denkmalbehörde auseinandersetzen…

die behörde wendet sich vermutlich nun an die limited - gesellschaft.

diese hat aber kein kapital um die o.g. maßnahmen durchzuführen…
sollte die gesellschaft auf irgeneine weise dazu gezwungen werden können, meldet sie insolvenz an ( der geschäftsführer haftet nicht ), die immobilie wird versteigert und weg ist sie…keine verpflichtungen mehr und über die jahre einen guten gewinn erwirtschaftet…

hier zu diesem fall mal einige fragen:

  1. kann die denkmalbehörde einen eigentümer dazu zwingen die geforderten maßnahmen sofort in vollem umfang durchzuführen oder muß hierbei die finanzielle situation berücksichtigt werden?

  2. kann der alte eigentümer die immobilie von der limited - gesellschaft zurückmieten ( die immobilie ist immer noch voll vermietet und wirft entsprechende erträge ab…) und was hätte dieses zwischenmietverhältnis für steuerliche konsequenzen?

  3. hat der ehemalige eigentümer rechtliche konsequenzen zu fürchten, da er sich seinen pflichten ja wohl offensichtlich hier bewußt entzogen hat?

  4. gibt es eine möglichkeit für den privaten eigentümer auf andere art und weise sich legal aus dieser angelegenheit „zu stehlen“ ohne daß sein privatvermögen in gefahr ist?

sicherlich ist dieses thema für den einen oder anderen ganz interessant, ich bin gespannt auf die antworten:::::::

mfg. frankyboy

hallo,

da hier keine konkreten rechtsratschläge gegeben werden
dürfen, stelle ich mal folgenden fall rein hypothetisch zur
diskussion:

ein privatmann ersteigert vor einigen jahren günstig eine
denkmalgeschützte immobilie.
aufgrund durchgehender vermietung und eines sehr günstigen
erwerbspreises hat diese immobilie sich auch nach abzug der
steuerlast bereits mehr als einmal „selbst
bezahlt“…

nun kommt die behörde, zuständig für den denkmalschutz, auf
einmal auf die idee, daß zur erhaltung des denkmalschutz in
naher zukunft umfangreiche modernisierungs- und
sanierungsmaßnahmen notwendig wären…

nach eingehender prüfung der sachlage kommt der eigentümer zu
dem schluß, daß die geforderten maßnahmen den verkehrswert der
immobilie bei weitem übersteigen würden…die erträge
der nächsten jahre wären dahin…bzw. es müßte eine
neue hypothek aufgenommen werden…

da diese immobilie aufgrund dieser sachlage auf dem freien
markt sicherlich nur sehr schwer zu veräußern ist, kommt der
eigentümer auf folgende idee: er gründet für ein paar euros
eine englische limited - gesellschaft und veräußert seine
immobilie ( die ist zwischenzeitlich lastenfrei ) an ebendiese
gesellschaft ( der eigentümer ist selbstverständlich dort
geschäftsführer )

somit muß der ehemalige eigentümer sich als privatperson nicht
mehr mit der denkmalbehörde auseinandersetzen…

die behörde wendet sich vermutlich nun an die limited -
gesellschaft.

diese hat aber kein kapital um die o.g. maßnahmen
durchzuführen…
sollte die gesellschaft auf irgeneine weise dazu gezwungen
werden können, meldet sie insolvenz an ( der geschäftsführer
haftet nicht ), die immobilie wird versteigert und weg ist
sie…keine verpflichtungen mehr und über die
jahre einen guten gewinn erwirtschaftet…

hier zu diesem fall mal einige fragen:

  1. kann die denkmalbehörde einen eigentümer dazu zwingen die
    geforderten maßnahmen sofort in vollem umfang durchzuführen
    oder muß hierbei die finanzielle situation berücksichtigt
    werden?

  2. kann der alte eigentümer die immobilie von der limited -
    gesellschaft zurückmieten ( die immobilie ist immer noch voll
    vermietet und wirft entsprechende erträge ab…) und was
    hätte dieses zwischenmietverhältnis für steuerliche
    konsequenzen?

  3. hat der ehemalige eigentümer rechtliche konsequenzen zu
    fürchten, da er sich seinen pflichten ja wohl offensichtlich
    hier bewußt entzogen hat?

  4. gibt es eine möglichkeit für den privaten eigentümer auf
    andere art und weise sich legal aus dieser angelegenheit „zu
    stehlen“ ohne daß sein privatvermögen in gefahr ist?

sicherlich ist dieses thema für den einen oder anderen ganz
interessant, ich bin gespannt auf die antworten:::::::

Auch die Denkmalbehörde kann einem „nackten Mann“ nicht in die Tasche greifen. Sie kann die Nutzung verbieten wenn das Gebäude baufällig wird, oder Umbauten verbieten.

Zur „Entsorgung“: Warum so kompliziert über eine Gesellschaft? Verschleudern oder verschenken kann der Eigentümer die Immobilie doch selber.

Wolfgang D.

Auch hallo,

  1. kann der alte eigentümer die immobilie von der limited -
    gesellschaft zurückmieten ( die immobilie ist immer noch voll
    vermietet und wirft entsprechende erträge ab…) und was
    hätte dieses zwischenmietverhältnis für steuerliche
    konsequenzen?

Wenn der Mietpreis, den der Rückmieter bezahlt unter dem liegt, was
der eigentliche Mieter bezahlt, wird das Finanzamt hellhörig werden.
Es könnte ortsübliche Miete ansetzen.

  1. hat der ehemalige eigentümer rechtliche konsequenzen zu
    fürchten, da er sich seinen pflichten ja wohl offensichtlich
    hier bewußt entzogen hat?

nein, aber die Ldt. ist nicht so „haftungsfrei“, wie sie sich gerne
gibt. da die Gesellschaft ja von vorneherein „mittellos“ ist, der
Verkäufer und der neue Besitzer aber eigentlich identisch sind, kann
sich keiner von beiden rausreden, er habe von den Forderungen nichts
gewusst. Und damit hat man schnell ein Problem an der Backe. Zudem
kostet der Verkauf auch einiges.

  1. gibt es eine möglichkeit für den privaten eigentümer auf
    andere art und weise sich legal aus dieser angelegenheit „zu
    stehlen“ ohne daß sein privatvermögen in gefahr ist?

Der Sinn dieser Limited-Geschichte ist ja der Verkauf mittels
Versteigerung. Dann käme ein „ganz normaler Verkauf“ ebenso in
Betracht, bringt wahrscheinlich selbst bei Marktpreisen im Keller
mehr.
viel Erfolg