Immobilie Lichtschacht Sanierung

Hallo zusammen,
folgender Fall: Der Putz an den Wänden des Lichtschachtes zum Hobbyraum bröselt ab, teilweise nahe zum Fenster des Hoyybraumes. Hervorgerufen möglicherweuse durch Regen/Feuchtigkeit, so daß befürchtet wird, daß Feuchtigkeit in den Hoyybraum über die beschädigten Stellen eintritt. Sicherlich muß der Schacht saniert werden, da er ja permanent Regen, Schnee etc. ausgesetzt ist. Die Frage ist nur wer müßte nun die Sanierung bezahlen (die WEG zusammen oder der Nutzer/Eigentümer allein)? Aus der Teilungserklärung geht da nichts konkret hervor. Danke für kompetente Aussagen.

Hallo !

da es sich ja nach der Beschreibung um einen gemauerten Lichtschacht handelt(also kein nachträglich vorgesetzer Fertigschacht),ist der Bestandteil des Außenmauerwerks.
Und das gehört m.E. nach stets zum Gemeinschaftseigentum.

Beim nachträglich angebrachten Lichtschacht aus Kunststoff oder Betonfertigteil könnte man schon eher einen Zusammenhang mit dem zum WE gehörenden Fenster annehmen.

MfG
duck313