Wer kann sagen, wie ein Maklergesetz heißt, was die dürfen und nicht dürfen? Wo kann man das nachlesen?
Als Beispielfrage: Wer weiß ob Makler das Recht haben, eine Immobilie anzubieten, die bereits privat schon öffentlich angeboten wurde. D.h. der Makler sieht dieses Angebot, sieht sich die Immobilie an und nimmt diese in seine eigene Angebotsliste auf, die er mit minimum 2 - 3% Provision zusätzlich verkaufen/vermieten will. Muß von seiten des Verkäufers/Vermieters eine Erlaubnis/eine Vollmacht/eine Beauftragung vorliegen?
Das Recht des „Zivilmaklers“, zu dem auch der Immobilienmakler gerechnet wird, ist in den §§ 652–654 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Meiner Meinung nach kann hier der Verkäufer den Makler nur auffordern, das Angebot der Immobilie zu unterlassen, da er nicht berechtigt ist.
Kommt aber u. a. eine Besichtigung der Immobilie unter Kenntnis des Verkäufers zustande, kann daraus ein Provisionsanspruch seitens des Maklers zumindest gegenüber dem Käufer entstehen, da der Makler nur die Kaufgelegenheit nachweisen muss…
Der genaue Sachverhalt sollte einem Juristen zur Klärung übergeben werden.
Hallo Flexi
natürlich muß eine Beauftragung vorliegen.Nachdem der Vermieter die Anonce aufgegeben hat, passiert es meistens das er von einem Immobilienmakler angerufen wird der vorgibt ihm kostenlos bei der suche nach geeigneten Mietern zu suchen. Geht nun der Vermieter mit dem Makler einen Maklervertrag ein und die Vermittlung kommt über den Makler zustande ist die Provision fällig.
Die Provision kommt nicht vom blauen Himmel. Der Makler stellt sich dem Mietinteressenten als Makler vor und muß dem Mieter darauf hinweisen das bei Mietvertragsabschluß eine Provision in Höhe von…
fällig wird.
Die Provisionierung müßte beim VdM nachzulesen sein.