Immobilie mit monatlichen Raten verkaufen ?

Liebe/-r Experte/-in,

Die immobilie ist seit mehr als 10 Jahren in meinem Besitz. Mein evtl. Käufer möchte nun den Kaufpreis in monatlichen Raten bezahlen. Muß ich diese Raten versteuern ? Einkommensteuer ? (Der Erlös in einer Summe ist ja steuerfrei)

Danke
Dörte

Teilzahlung in monatlichen Raten bei Immobilien
Hallo Dörte, eine Ratenzahlung ist steuerfrei möglich, lediglich die vereinbarten Zinszuschläge sind steuerpflichtig und müssen in dem Notarvertrag auch entsprechend ausgewiesen werden. Der Notar sollte eine Klausel in den Vertrag aufnehmen die eine Rückabwicklung gewährleistet falls der Käufer mit den Raten in Zahlungsverzug kommt oder die Immobilie gar gepfändet werden soll. Rechtlich steht der neue Käufer ja schon als Eigentümer im Grundbuch, auch wenn noch nicht den kompletten Preis bezahlt ist. Sonst bist du nicht nur die Immobilie los, sondern wirst auch noch zum Gäubiger für den offenen Rest. Der Notar kann dich beraten, wie man das absichert; habe ich auch so gemacht.

Private Veräußerungsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG
wenn länger als 10 jahre im Besitz also steuerfrei, auch nicht steuerpflichtig bei Bezahlung in Raten

Die Raten an sich müssen nicht versteuert werden.
Ich nehme mal an, dass bei der Ratenvereinbarung auch Zinsen vereinbart werden. Diese sind dann steuerpflichtig.

Gruß
Markus

Hallo Dörte,
das wäre dann wohl sowas wie „Mietkauf“.
Da solltest du lieber Rat bei einem Steuerberater einholen.
Gruß, Werner

Hey,
der zeitpunkt des kaufvertrages spielt eine rolle und nicht die zahlungsabwicklung.
Frag am besten einen steuerberater deswegen.
gruß

Also die Frage die sich hier stellt ist ganz einfach:

Sind die Raten auf Lebenslang abgestellt(was dann als Rente mit dem Ertragswert besteuert wird) oder ob die Raten eine Rückzahlung des „gewährten Darlehens“ darstellen. Sprich du übergibst dieses Haus und er bezahlt es mit einem Darlehen von dir, im Prinzip ist dieser Vorgang steuerfrei. Da du ihm/ihr das Darlehen mit sicherheit nicht Zinsfrei gewährst, wirst du wohl die Zinsen versteuern müssen. Die Tilgung als solche ist steuerfrei. Die Berechnung hierzu ist relativ kompliziert. udn ist nicht so einfach zu erklären. Ich hoffe dir hiermit geholfen zu haben.