Immobilie nach der Scheidung

Hallo,

folgende situation:

a und b geschieden seit sept. 2012 (eheschließung 2002)

  • unterhalt geklärt

  • zugewinn noch nicht; hierzu die fakten:

a kein vermögen zu beginn
b zwischen 25 und 50 tausend euro

gemeinsames haus mit c (mutter von b) vorhanden seit 2005 (das haus wurde ohne c bewohnt) c schießt ca. 40.000€ zu
zum scheidungstermin

haus 235.000€ wert (laut gutachter),  177.000€ darlehensschuld

a 3000€ Vermögen plus 1/3 vom haus
b komplette hausrat behalten plus 1/3 vom haus

b bezahlt seit der trennung 2008 die tilgung des hauses alleine, wohnt aber auch alleine mit der gemeinsamen tochter, die a nicht mehr sehen kann, weil b erfolgreicht manipuliert hat, im haus.

Fragen:

  1. ist zugewinn aufstellung richtig?

a = 22.333€ 
b = 0€
ausgleich = 11.167€

  1. die zinsbindung vom darlehen läuft aus und a möchte aus der verbindlichkeit und dem grundbuch raus. a hätte gerne eine auszahlung (19.333€) 1/3 von überschuß des hauswerts. (235.000 -177.000=58.000/3=19.333)
    a würde den zugewinn gegenrechnen und 8.167€ verlangen. ist das erstmal i.o.?

  2. b meint sie könne von a rückwirkend zahlung der halben tilgung verlangen und a könne keine miete rückwirkend von b verlangen. ist das wirklich so?

a ist total unsicher und hofft auf antwort.
DANKE im vorraus

Hallo Grojo 1508,

auf Deine Frage kann ich Dir keine Antwort liefern, da ich ausschließlich für die psychologischen Folgen von Trennung und Scheidung zuständig bin.

Deine Frage zielt auf einen juristischen Sachverhalt ab.

Viele Grüße und viel Erfolg

chicobello

Tut mir leid: Das ist eine juristische Frage, die ich (Psychologischer Psychotherapeut) hier nicht beantworten darf.

Alles Gute

Peter Groß

Hallo,
was für a oder b in Ordnung wäre, muss jeder für sich entscheiden. Aber ich würde nochmal genauer rechnen und/oder einen Fachanwalt für Famileinrecht zu Rate ziehen.
Alles Gute!