Hallo,
folgende situation:
a und b geschieden seit sept. 2012 (eheschließung 2002)
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unterhalt geklärt
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zugewinn noch nicht; hierzu die fakten:
a kein vermögen zu beginn
b zwischen 25 und 50 tausend euro
gemeinsames haus mit c (mutter von b) vorhanden seit 2005 (das haus wurde ohne c bewohnt) c schießt ca. 40.000€ zu
zum scheidungstermin
haus 235.000€ wert (laut gutachter), 177.000€ darlehensschuld
a 3000€ Vermögen plus 1/3 vom haus
b komplette hausrat behalten plus 1/3 vom haus
b bezahlt seit der trennung 2008 die tilgung des hauses alleine, wohnt aber auch alleine mit der gemeinsamen tochter, die a nicht mehr sehen kann, weil b erfolgreicht manipuliert hat, im haus.
Fragen:
- ist zugewinn aufstellung richtig?
a = 22.333€
b = 0€
ausgleich = 11.167€
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die zinsbindung vom darlehen läuft aus und a möchte aus der verbindlichkeit und dem grundbuch raus. a hätte gerne eine auszahlung (19.333€) 1/3 von überschuß des hauswerts. (235.000 -177.000=58.000/3=19.333)
a würde den zugewinn gegenrechnen und 8.167€ verlangen. ist das erstmal i.o.? -
b meint sie könne von a rückwirkend zahlung der halben tilgung verlangen und a könne keine miete rückwirkend von b verlangen. ist das wirklich so?
a ist total unsicher und hofft auf antwort.
DANKE im vorraus