Immobilie - Rücktrittsrecht

Guten Tag, Ich habe letztes Jahr im August eine Immobilie erworben. Der Notarvertrag ist unterschrieben und die Auflassungsvormerkung wurde auch schon gemacht.

Nun ist die Situation folgende, dass seit diesem Zeitpunkt mein Vermittler versucht eine Finanzierung für diese Immobilie für mich zu bekommen. Aufgrund eines ungerechtfertigten Schufa-Eintrages war es damals nicht möglich die Immobilie zu finanzieren. Dieser Eintrag ist inzwischen gelöscht aber bis heute habe ich keine Finanzierung. Inzwischen haben sich auch meine privaten Verhältnisse komplette verändert. Voraussichtlich werde ich ab Herbst nicht mehr bei meiner Firma areiten können, da sie die Niederlassung schließen. Das ganze hin und her und die unsicheren Zukunftsaussichten haben mich zu dem schluss kommen lassen, dass ich diese Immobilie nicht mehr erwerben möchte.

Die Verkäuferfirma sagte nun, dass sie nochmals alle Unterlagen von mir haben möchte, um selbst zu versuchen eine Finanzierung zu erhalten. Sollte ihnen dies gelingen wollen sie den Verkauf durchziehen. Andernfalls sind sie bereit den Vertrag rückgängig zu machen.

Meine Frage ist nun, wie hier meine Rechte sind? Muss ich die Immobilie unter diesen Umständen überhaupt noch kaufen oder kann ich meinerseits den Vertrag rückgängig machen? Wie viel höher darf die monatliche Belastung sein, die ich noch aktzeptieren muss?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen, da ich derzeit ziemlich ratlos bin!

Vielen Dank bereits jetzt für jegliche Unterstützung. Schöne Grüße

Hallo Welanga,

wer einen notariellen Kaufvertrag für eine Immobilie unterschreibt sollte vorher (!) eine schriftliche Finanzierungszusage haben. Der Vertrag ist rechtlich bindend.

Es bleibt Ihnen nur die Hoffnung, dass der Verkäufer / Vermittler das Geschäft von sich aus rückabwickelt.

Ansonsten bleibt Ihnen allenfalls der Vorwurf der Falschberatung. Die meisten Vermittler scheuen den Rechtsstreit

Hallo Lothar,

ich weiß, ich hatte auch eine schriftliche Finanzierungszusage der Bank.

Leider hatte ich noch eine Bürgschaft für meinen Bruder am Laufen und die Bank hat den Kredit fällig gestellt, da er sich scheiden lassen hat und alles ziemlich knapp war. Ich hab die Restsumme innerhalt von 2 Tagen abgelöst und trotzdem hat die Bank einen Schufaeintrag gemacht, der nicht gerechtfertigt war. Ein Anwalt hat sich inzwischen darum gekümmert, dass der Eintrag wieder entfernt wurde aber in der Zwischenzeit hat die Bank Ihre Finanzierungszusage wieder zurückgenommen.

Ist alles äußerst unglücklich gelaufen!

Mein Vermittler ist aber ja nicht gleich dem Verkäufer. Wenn ich den Vermittler verklage, tritt der Verkäufer ja noch lange nicht vom Vertrag zurück, oder?

Im Endeffekt kann ja auch weder der Vermittler oder Verkäufer noch ich etwas dafür, es war eine Verkettung unglücklicher Ereignisse, die zum falschen Zeitpunkt passiert ist.

Viele Grüße
Welanga

Guten Tag,
in der Regel sichert man vor einem notariellen Kaufvertrag die Finanzierung. Der Verkäufer kann auf Vertragserfüllung bestehen, wäre aber sicher bereit, gegen einen entsprechenden Obolus den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Da mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung auch die entsprechende Meldung an das Finanzamt geht wegen der Erhebung der Grunderwerbsteuer bleibt hier meines Erachtens nur die Rückabwicklung. Hiermit muss der Verkäufer aber einverstanden sein. Bleibt ihm letztlich auch nichts anderes übrig, bevor er kein Geld bekommt; er kann aber seine entstandenen Kosten z.B. für Zeitungsinserate von Ihnen einfordern. Es ist unabhängig wieviel man noch zum Leben übrig hat, allerdings wird keine seriöse Bank bei den finanziellen Verhältnissen und dem voraussichtlichen Verlust des Arbeitsplatzes eine Finanzierung darstellen. Sorry, aber immer erst die Finanzierung sichern, dann den Vertrag.
Mfg
lohsimaus

Hallo Welanga,
aufgrund Deiner Schilderung halte ich es nicht für seriös eine Meinung zu äußern, ob es einen Grund gäbe, von dem Kauf zurückzutreten. Dazu müsste man die Verträge und Vereinbarungen kennen. Alternativ könnte man auch nach versteckten Mängeln suchen, die eine Annullierung des Kaufs rechtfertigen würden. Mein dringender Rat wäre einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Viel Glück.

Ich würde dringend raten, in diesem Fall einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Diese schwierige Frage ist so aus dem Stegreif kaum zu beantworten.