Immobilie über eigene GmbH kaufen und selbst bewohnen - geht das?

Hallo,

meine Frage ist, kann man eine Eigentumswohnung über die eigene GmbH kaufen und selbst privat darin wohnen? Das Büro befindet sich natürlich auch in der Wohnung.

Ich könnte mir nur vorstellen, dass es eventuell über einen Geldwerten Vorteil geht, wie beim Auto.

Aber hat hier jemand genauere Informationen oder eventuell sogar selbst Erfahrungen zu diesem Thema?

Hallo,

„man“ ist Gesellschafter-Geschäftsführer?
Ist dir „verdeckte Gewinnausschüttung“ ein Begriff?

Selbst wenn man eine ortsübliche Miete für die Räume an die GmbH zahlt, kann es problematisch werden, nämlich dann, wenn diese Mietzahlungen nicht ausreichen, um mit der Investition in diese Wohnung irgendwann mal Gewinn zu erzielen.

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/635753/

Servus,

selbstverständlich geht das.

Nö. Die GmbH ist ja jemand anders. Sie hat eine eigene Rechtsperson und ein eigenes Vermögen. Wenn Du bei ihr eine Wohnung mietest, zahlst Du natürlich Miete, wie immer, wenn Du bei jemand anders eine Wohnung mietest.

Wenn Du ihr keine Miete zahlst oder zu wenig, rennst Du in den GAU der Einmann-GmbH rein, die verdeckte Gewinnausschüttung, die Dir X_STrom bereits genannt hast - dann hast Du alle Nachteile auf einmal: Probleme bei der Finanzierung, Steuerpflicht bei späterem Verkauf der Wohnung und dazu noch doppelte Steuern auf den Mietwert bezahlt.

Und: Nö, auch hier ist einmal mehr Tante Ernas Äffaahunkwisn so unnötig wie ein Kropf. Es genügt, die einschlägigen Rechtsnormen zu kennen. Was glaubst Du, wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte für Steuerrecht exisiteren könnten, wenn sie jede Dummheit, die ihrer Mandantschaft einfällt, nur im Rahmen des Möglichen glattziehen könnten, wenn sie selber schon mal die gleiche Dummheit gemacht hätten?

Schöne Grüße

MM

  • Ach ja, ganz vergessen: Bei zu enger und offensichtlich willkürlicher Verflechtung der Vermögenssphären von GmbH und ihrem einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer spielt im Fall des Falles die Durchgriffshaftung eine wichtige Rolle, und wenn man so obergescheit ist und sich die Einzahlung des GmbH-Anteils sparen will, indem man z.B. eine Immobilie statt dessen einlegt, kann es sehr leicht zur „missglückten Sachgründung“ kommen, und man hat nicht nur den Unmus, der zur Verwaltung einer GmbH gehört, sondern dazu noch die Nettigkeit, dass das ganze Konstrukt steuerlich wie ein Einzelunternehmen behandelt wird.

Moral: Natürlich gibt es viele Wege, den Fiskus zu bescheißen, aber dieser gehört jedenfalls nicht dazu.

MM

Du willst statt viel Miete wenig Geldwerten Vorteil zahlen (und nur die Steuerlast zahlen).

Brauchts für solche Einfälle Drogen?

Nein, bloß die Liebe zu des deutschen Michels liebstem Hobby: Steuern sparen, egal was es kostet.

Natürlich zahlt der Gesellschafter der Einmann-GmbH einen Haufen mehr, er muss die ganze GmbH ins Leben rufen und am Laufen halten usw.

Bloß weniger Miete kommt am Schluss halt auch nicht heraus dabei, nebbich.

Schöne Grüße

MM

Du hast die Formatierung vergessen.
Ich finde es gut, dass bei der - wortwörtlichen - BeUrteilung bestimmter Geschäftsvorfälle die Richter sich fragen: Wie hätte ein „ordentlicher und gewissenhafter“ (unabhängiger) Geschäftsleiter entschieden?
Also, hätte ein Geschäftsleiter, dem der wirtschaftliche Erfolg der GmbH ein Ziel ist, eine Wohnung für einen Angestellten gekauft, um diesem (neben einem Arbeitsraum) eine größere Wohnfläche gegen geringe oder sogar gar keine Mietzahlungen (jedenfalls ohne jemals ausreichend Erträge zu erwirtschaften) zur Verfügung zu stellen?