Hallo Experten,
man stelle sich eine Mutter (ca. 50 J.) einer derzeit
(hoffentlich vorübergehend) Alg II beziehenden,
alleinerziehenden Tochter vor, die dieser gerne ihre
Eigentumswohnung überschreiben würde. Es soll allerdings ein
lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht der Mutter miteingetragen
werden. Eine Verwertung der Immobilie wäre der Tochter
insofern (hoffentlich noch sehr lange ) nicht möglich.
Theoretisch ein gut gemeinter Wunsch. Praktisch gesehen wird das wahrscheinlich Ärger mit dem Jobcenter geben.
Welche Auswirkungen hätte diese Schenkung u.U. auf den
Alg-II-Bezug der Tochter?
Das kann man von hier aus nicht eindeutig beantworten. Es kommt darauf an, was der Notar konkret beglaubigt, wird das Grundbuch geändert, wer ist Eigentümer usw. Ist die Tochter (neuer) Eigentümer, dann wird das Amt prüfen, ob es der Tochter zumutbar ist, die Eigentumswohnung zu verkaufen oder die Schnkung rückgängig zu machen, was ist die Eigentumswohnung wert, wie ist das Nießbrauchrecht der Mutter zu bewerten. Bezieht man schon Alg II, ist eine Schenkung kein tatsächliches Einkommen gem. § 11 SGB II, sondern zählt schon zum Vermögen gem. § 12 SGB II.
Anders gelagert wäre der Fall, wenn die Tochter Eigentümerin wäre (im Grundbuch) und die Wohnung selbst bewohnt. Das Gesetz sagt nämlich: Als Vermögen nicht zu berücksichtigen, ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung (§ 12 Abs. 3 Satz 4 SGB II). Das wäre u.U. priviligiertes, also nicht zu berücksichtigendes, Vermögen.
Zur Schenkung nicht geraten werden, so lange die Tochter Alg II bezieht.
Wären die Auswirkungen ggf. anders bei einer Schenkung an den
Enkelsohn?
Siehe oben.
Vorab schon vielen Dank für kompetente Antworten.
s.