Hallo ihr Lieben,
Herr K ist geschieden und hat 3 Kinder (aus der Ehe). Frau H ist ist ebenfalls geschieden und hat 1 Kind (aus der Ehe). Herr K und Frau H sind nicht verheiratet, leben aber zusammen (inkl. ihres Kindes); die Kinder von Herrn K leben bei der Kindesmutter.
Nun beschließen Herr K und Frau H eine Eigentumswohnung (Preis: ca. 85.000 €) zu erwerben - erst zu Vermietungszwecken, später zum selbst einziehen (Rentenzeit). Aus steuerlichen Gründen wurde die Immobilie nur auf Herrn K ins Grundbuch eingetragen. Aus finanziellen Gründen (die Wohnung wurde zu 100% per Kredit gekauft) wurden jedoch Herr K und Frau H in den Kreditvertrag eingetragen. Die monatliche Kreditrate ist ca. 250 € höher als die monatliche Miete. Der Kredit und die Miete werden über das Konto von Herrn K geführt. Soweit, so gut …
Herr K möchte nun gern Frau H absichern, falls ihm etwas zustoßen sollte - ohne jedoch auch seine Kinder zu enterben oder sowas (es besteht eine gute Beziehung als solches).
Möglichkeit 1:
kein Testament. Dann würde Frau H von der Wohnung nichts sehen, da die Kinder von Herrn K alles erben würden. Wie wäre es aber dann mit dem Kredit? Dieser wurde ja im direkten Zusammenhang mit dem Wohnungskauf abgeschlossen. Könnte die Kindesmutter (als Vertreter der minderjährigen Kinder) sagen: „Die Wohnung ist Erbmasse --> bekommen die Kinder. Der Kreditvertrag läuft ja auf Herrn K und Frau H; ich zahle einfach nicht. Dann wird die Bank an Frau H heran treten und von ihr die Zahlung einfordern. Und meine Kinder sind fein raus.“ Dürfte das die Kindesmutter tun oder müssten die Kinder genauso in den Kreditvertrag einsteigen und monatlich dann zahlen (gern ja 50/50)? Nicht dass Frau H dann auf dem Kredit hängen bleibt und keine „Früchte“ später ernten kann.
Möglichkeit 2:
Herr K macht mit der Bank einen neuen Vertrag, bei dem Frau H nicht mehr aufgeführt wird. (dürfte auch finanziell nicht viel kosten). Dann hätte zwar im Todesfall Frau H keine Wohnung, aber auch keinen Kredit an der Backe. Und die Kindesmutter müsste schauen ob sie das Erbe ausschlägt oder annimmt (und dann alles aber selbst finanziell klärt). Richtig?
Möglichkeit 3:
Frau H wird mit als Käufer ins Grundbuch eingetragen (dürfte teurer sein). Dann gehört ihr zumindest 50 % der Wohnung (oder wie auch immer man das dann klärt) und die Kinder bekommen nur den hälftigen (oder anderen) Anteil, der Herr K gehört. Dann bleibt die Frage aber weiter nach dem Kredit und der Tilgung und was die Kindesmutter tun könnte (s. Möglichkeit 1). Richtig?
Möglichkeit 4:
Herr K erstellt ein Testament, bei dem er Frau H als (Mit-)Erbin einsetzt (zu 50 % an der Wohnung) und die Kinder ebenso zu 50%. Da die Wohnung ja noch mit Kredit belastet ist, könnte die Kindesmutter das Erbe nur inkl. Kreditanteil übernehmen (oder ausschlagen). Richtig?
Möglichkeit 5:
Herr K überträgt Frau H die komplette Wohnung. Dann bestehen die Probleme aber auf umgekehrten Wege (falls sie eher verstirbt und ihr Kind als Erbe da steht).
Was wäre das beste?
Danke fürs Lesen und für evtl. Tipps (außer: geh zum Anwalt) 
LG Tobi@s